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Ältere arbeiten seltener im Homeoffice

Eigentlich sollten sich ältere Beschäftigte mehr vor einer Corona Erkrankung schützen, indem sie im Homeoffice arbeiten. Doch neue Daten aus dem Deutschen Alterssurvey zeigen ein anderes Bild. Erwerbstätige ab 55 Jahren waren seltener von der Arbeitsverlagerung ins Homeoffice betroffen als 46- bis 54-Jährige.

Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben für viele Erwerbstätige zu erheblichen Veränderungen der Arbeitssituation geführt. Eine Befragung im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) im Juni und Juli zeichnet Veränderungen in der Erwerbsarbeit für Personen im mittleren (von 46 bis 54 Jahren) und höheren Erwerbsalter (ab 55 Jahren) nach. Insgesamt verdoppelte sich die im Durchschnitt aller Erwerbstätigen ab 46 Jahren zuhause geleistete Arbeitszeit von 3,9 auf 8,6 Wochenstunden, mehr als ein Viertel (26,7 Prozent) verlagerte einen Teil der Arbeit ins Homeoffice oder erhöhte die Heimarbeitszeit.

 

Die älteren Arbeitskräfte ab 55 Jahren haben seltener neu mit Heimarbeit begonnen oder diese ausgeweitet als die im mittleren Alter befindlichen Erwerbstätigen (46- bis 54-Jährige):

• Im Juni/Juli arbeiteten 36,1 Prozent von den Erwerbstätigen ab 55 Jahren teilweise oder ganz im Homeoffice gegenüber 41,1 Prozent der 46- bis 54-Jährigen.
• Der Zuwachs an wöchentlichen Stunden im Homeoffice bei den älteren Erwerbstätigen ab 55 Jahren fiel schwächer aus (von 4,2 auf 8,0 Stunden) als bei den 46- bis 54-Jährigen (von 3,6 auf 9,2 Stunden).

Dieses Ergebnis überrascht, da zu erwarten gewesen wäre, dass zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus insbesondere ältere Arbeitskräfte verstärkt in die Heimarbeit wechseln. Nach Einschätzung von Heribert Engstler, einem der Autoren, kann es verschiedene Gründe dafür geben, dass Ältere ihre Heimarbeit nicht stärker ausgeweitet haben. Die ab 55-Jährigen arbeiten beispielsweise etwas häufiger als die 46- bis 54-Jährigen im Öffentlichen Dienst und in systemrelevanten Berufen, beides Bereiche mit unterdurchschnittlicher Heimarbeitsquote. Möglicherweise sehen die älteren Arbeitskräfte für sich aber auch kein höheres Risiko durch eine Corona-Infektion als die Beschäftigten mittleren Alters – und daher auch nicht häufiger die Notwendigkeit, ihre Arbeit ins Homeoffice zu verlagern.

Übrigens: Wer in Corona-Zeiten als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer ins Homeoffice schickt, muss sich unter anderem an geltende Regelungen des Arbeitsschutzes, Datenschutzes und Arbeitsrechts halten. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber. Darauf weist Dr. Uwe Schlegel von der ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft hin.

Aufmacher-Foto: Danyal Alaybeyoglu, ETL

 

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