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Huch, ich habe doppelt gebucht!

Wer verreisen will und seine Reise über ein Online-Portal bucht, der sollte sich seiner Sache ganz sicher sein. Einmal bestätigt, kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden. Auch der Versuch, die Reise als Fernabsatzgeschäft zu deklarieren und so sein Widerrufsrecht nach Verbraucherschutzregeln einzufordern, funktioniert nicht. Der Verbraucher hat nur das Recht, die Reise zu stornieren oder von ihr zurückzutreten. Und dann fallen Gebühren an.

Wer ein zweites Mal auf „Zur Buchung“ klickt, muss womöglich zwei Mal zahlen!
Wer ein zweites Mal auf „Zur Buchung“ klickt, muss womöglich zwei Mal zahlen!
Wer verreisen will und seine Reise über ein Online-Portal bucht, der sollte sich seiner Sache ganz sicher sein. Einmal bestätigt, kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden. Auch der Versuch, die Reise als Fernabsatzgeschäft zu deklarieren und so sein Widerrufsrecht nach Verbraucherschutzregeln einzufordern, funktioniert nicht. Der Verbraucher hat nur das Recht, die Reise zu stornieren oder von ihr zurückzutreten. Und dann fallen Gebühren an.

Besonders vorsichtig sollte man auch sein, wenn man nach der Buchung die Nachricht erhält, die Reise wäre nicht erfolgreich gebucht worden. Bloß nicht sofort das Reiseformular erneut ausfüllen und die Reise nochmal buchen! Denn dann kann es sein, dass die erste Buchung trotz einer Fehlermeldung erfolgreich abgeschlossen wurde. In diesem Fall hätte man eine zweite beziehungsweise die gleiche Reise noch mal gebucht – und wird gleich doppelt zur Kasse gebeten.

Ist man schon in diese Lücke gestolpert, rät die Verbraucherzentrale folgendes: Um vor Gericht Recht zu bekommen, sind Belege das A und O. Damit steigert man die Chance, sein Geld wiederzubekommen. Deshalb ist es ratsam, bei Unstimmigkeiten den kompletten Vorgang der Reisebuchung zu dokumentieren. Dies kann zum Beispiel in Form von Screenshots der Webformulare passieren, die auf dem eigenen Computer gespeichert und im Streitfall als Beweis vorgelegt werden können. Oder man druckt die Seiten aus und hebt sie in einem Ordner auf.

Wem das zu kompliziert ist, der sollte sich nach einer Fehlermeldung per E-Mail an den Anbieter wenden und nachfragen, ob die Buchung geklappt hat und wie man sich weiter verhalten solle. Wird dann geraten, den Buchungsprozess noch einmal durchzuführen, ist man auf der sicheren Seite.

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