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Neue Erkenntnisse über Münchner Kunstfund

Der sogenannte Schwabinger Kunstfund beinhaltet nach Angaben der Bundesregierung 977 Werke, die auf ihre Herkunft hin genauer zu untersuchen sind. Mindestens 384 der insgesamt 1.280 in der Münchner Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt aufgefundenen Werke seien nach Prüfung von Sachverständigen jenem Bereich zuzuordnen, der zur Nazizeit als „Entartete Kunst“ galt, teilte die Bundesregierung jetzt mit.

Im Juli 1937 wurde die Ausstellung "Entartete Kunst" in München eröffnet, ein dreiviertel Jahrhundert später tauchten dort mindestens 384 ehemals als entartet verfemte Bilder wieder auf. Foto: epd
Im Juli 1937 wurde die Ausstellung “Entartete Kunst” in München eröffnet, ein dreiviertel Jahrhundert später tauchten dort mindestens 384 ehemals als entartet verfemte Bilder wieder auf. Foto: epd

Der sogenannte Schwabinger Kunstfund beinhaltet nach Angaben der Bundesregierung 977 Werke, die auf ihre Herkunft hin genauer zu untersuchen sind. Mindestens 384 der insgesamt 1.280 in der Münchner Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt aufgefundenen Werke seien nach Prüfung von Sachverständigen jenem Bereich zuzuordnen, der zur Nazizeit als „Entartete Kunst“ galt, teilte die Bundesregierung jetzt mit.
Im Fall von 593 Werken müsse bei der Herkunftsrecherche genauer geprüft werden, ob sich „erste Verdachtsmomente für das Vorliegen von NS-Raubkunst verdichten“. Bei 303 Positionen lägen belastbare Indizien dafür vor, dass die Werke „im Eigentum der Familie Gurlitt stehen“, so die Regierung. Das Zollfahndungsamt München hatte den Angaben zufolge seit Ende Februar 2012 Kenntnis von den sichergestellten Kunstwerken, da Mitarbeiter der Bundesbehörde die Münchner Wohnung Gurlitts in der Zeit selbst durchsucht hätten. Es sei jedoch nicht möglich gewesen, die gesamte Tragweite des Kunstfundes gleich richtig einzuordnen.
Die Münchner Behörde sei mit Rücksicht auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen zugleich um „strengstes Stillschweigen“ ersucht worden. Im März 2012 habe sich die Staatsanwaltschaft Augsburg an den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) gewandt, um fachliche Auskünfte zu erhalten. Publik wurde der spektakuläre Fall erst im November 2013 durch einen Bericht im Nachrichtenmagazin „Focus“. Werke, bei denen der Verdacht besteht, sie könnten zur NS-Raubkunst gehören, werden auf der Internetplattform www.lostart.de aufgeführt.

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