Die Kapitalanlage im Ausland haben nicht nur prominente Millionäre genutzt, um die Steuerlast auf die Kapitalerträge zu mindern. Auch vielen Rentnern, die ein Berufsleben lang hart gearbeitet und Geld für die Altersvorsorge zurückgelegt haben, wurde diese Möglichkeit in der Vergangenheit oft von ihren Geldinstituten empfohlen und vermittelt, beispielsweise zur Anlage ihrer ausgezahlten Lebensversicherung. An diese Betroffenen, die nicht zuletzt wegen ihres hohen Alters bei diesem Problem häufig völlig überfordert sind, denken beim Thema Selbstanzeige jedoch die wenigsten.
Das Bekanntwerden von gekauften CDs mit Millionen Daten von Konten z. B. in der Schweiz oder Liechtenstein lässt viele Rentner kaum noch schlafen, weil sie fürchten, eine Haftstrafe antreten zu müssen. Diese Bedrohung können sie jedoch durch eine rechtzeitige und vollständige Nachdeklarierung der ausländischen Zinseinkünfte beim Finanzamt vermeiden.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, aus Sicherheitsgründen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit dieser Aufgabe sollte eine Steuerberatungsgesellschaft beauftragt werden, die langjähriges Know-how auf dem Gebiet der Selbstanzeige (§ 371 AO) nachweisen kann und über Datenbanken ausländischer Prototypen zu Kapitalanlagen verfügt, so dass eine zügige Bearbeitung der Korrektur von Steuererklärungen gewährleistet ist. Denn durch eine Selbstanzeige kann eine Geld- oder sogar Haftstrafe nur verhindert werden, wenn das zuständige Finanzamt nicht bereits in der entsprechenden Steuerstraftat ermittelt. Deshalb besteht oder empfinden die Betroffenen oft eine erhöhte Eilbedürftigkeit der rückwirkenden Steuerkorrektur.






