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Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Wir, Großeltern von mehreren erwachsenen Enkelkindern, finden es an der Zeit, für den Fall, dass wir nicht mehr handlungsfähig sein sollten, unsere Interessen abzusichern und deutlich zu machen, was wir wollen, wenn wir das selbst nicht mehr ausdrücken können.. Noch sind wir einigeraßen gut beieinander, aber es kann in unserem Alter doch schnell was passieren, eine Krankheit auftreten oder eine Demenz.
Aber das ist gar nicht so einfach wie es scheint. Zuerst haben mein Mann und ich gestritten, ob wir nur eine Betreuungsverfügung oder gleich eine sehr viel weitergehende Vorsorgevollmacht ausstellen. Dann waren wir uneinig, ob wir unsere Kinder oder doch lieber unsere Enkelkinder als Betreuer einsetzen. Mir war das allerdings bei einer Vorsorgevollmacht fast schon unheimlich, denn dann könnte unser Enkelsohn (den wir “ausgeguckt” haben) über einfach alles entscheiden, auch über unseren Wohnort und über unser Geld und letztlich über Leben und Tod. Aber bei einer Betreuungsverfügung müßte unser Enkelsohn zum Betreuungsgericht, um als Betreuer bestellt zu werden, er könnte also nicht schnell für uns handeln.
Mein Mann hat großes Vertrauen in unseren Enkelsohn, ich zögere noch ein wenig?

3 Antworten

  1. Habt Ihr denn schon den “ausgeguckten” Enkel gefragt, ob er das überhaupt will und dazu auch in der Lage ist??? Das scheint doch erst einmal vorrangig zu sein.
    Und setzt Ihr Euch nicht gegenseitig erst einmal selbst ein? Es ist doch wohl nicht anzunehmen, daß beide gleich sehr krank oder von Demenz befallen werden.

  2. das mit dem gegenseitigen Einsetzen finde ich auch sehr bedenkenswert. Ansonsten wäre ich immer sehr zurückhaltend, einem noch so lieben Dritten so eine umfassende Vollmacht zu geben. Ich würde in meinem Falle meinen beiden Kindern zusammen die Vollmacht geben und wenn sie sich nicht einig werde, muss halt das Gericht entscheiden…

  3. als 68-jährige oma mit 8-jährigem enkel,spinnerten schwiegertochter, überfordertem sohn, habe ich große probleme stichwort vollmacht. sonst keiner da. was macht man in einem solchem fall?

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