Mit einem Testament frühzeitig vorsorgen
Die derzeitige Ausnahmesituation der Corona-Pandemie führt uns besonders deutlich vor Augen, wie unvorhersehbar und vergänglich das Leben sein kann. D…
Die derzeitige Ausnahmesituation der Corona-Pandemie führt uns besonders deutlich vor Augen, wie unvorhersehbar und vergänglich das Leben sein kann. D…
Nach deutschem Recht existiert zwischen dem normalem und dem digitalem Nachlass kein Unterschied. Zum „Vermögen“ zählen demnach sowohl elektronische Geräte – Computer, Tablet, Smartphone, Spielkonsole, MP3-Player usw. – wie auch Datenspeicher – USB-Stick, Festplatte oder DVD – sowie sämtliche Daten, die auf Speichermedien erfasst sind. Welcher Art die Inhalte sind, spielt keine Rolle. Das Eigentum an einem elektronisch verfassten Text fällt also ebenso in den Nachlass wie der private Brief des Erblassers.
Kinderlose Ehepaare denken oft, dass beim Tod eines Partners der andere automatisch alles alleine erbt. Ein Testament sei daher unnötig. Doch das ist e…
Ein selbst nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass; wird er weitervererbt, fällt bei seinem Erben Erbschaftsteuer an. Dies hat der Bundesfinanzhof so entschieden. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Testamente gar nicht oder erst nach Jahren gefunden werden. Damit dies nicht passiert und der „letzte Wille“ im …
Um sich als Erbe ausweisen zu können, bedarf es nicht immer eines teuren Erbscheins. Der Bundesgerichtshof hat jüngst eine für Erben richtungsweisende Entscheidung getroffen. Danach hat der Erbe das Recht, sein Erbrecht außer durch Erbschein oder notarielles Testament auch durch ein handschriftliches, durch das Amtsgericht eröffnetes Testament nachzuweisen.
Wer sein Testament ohne die Hilfe eines Notars aufsetzt, muss es eigenhändig per Hand niederschreiben und unterschreiben – ohne dass eine andere Person zu viel Einfluss nimmt. Führt ein Helfer einem geschwächten Verfasser beim Schreiben die Hand, ist das Testament unter Umständen ungültig. Dies gilt auch für ein per Computer geschriebenes und ausgedrucktes Testament mit eigenhändiger Unterschrift.
Testamente sollten sehr sorgfältig verfasst werden. Dies gilt nicht nur für den Inhalt des Testaments, sondern auch für die äußere Form. Erfüllt ein Testament nicht die strengen Formvorgaben, ist es nämlich unwirksam. Das hat unter Umständen nicht nur Auswirkungen auf die Nachlassfolge, sondern gegebenenfalls auch steuerliche Folgen, erklärt der Bund der Steuerzahler NRW.
Immer mehr Erblasser überlegen, nicht nur ein Testament zu errichten, sondern zugleich eine Videobotschaft für ihre Liebsten zu hinterlassen, in der sie auch ihre Beweggründe für das Testament erläutern. Dies ist gut gemeint, kann aber juristisch zu einem heillosen Durcheinander führen.
Das Erben in Europa ist jetzt einfacher: Seit Mitte August gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung. Betroffene europäische Bürger, zu denen auch Auslandsdeutsche zählen, sollten sich darüber informieren, was sich für sie ändert und ob Handlungsbedarf besteht. Bislang gab es keine einheitliche europäische Regelung dafür, welches nationale Erbrecht in grenzüberschreitenden Fällen gilt und welche Gerichte oder Behörden zuständig sind. Für die Erben konnte die Abwicklung schnell chaotisch werden. <a href=https://www.magazin66.de/2015/08/erbrecht/>weiterlesen</a>