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Pflegegrade

Von Pflege bis Prostitution: Was der Gesetzgeber 2017 alles ändert

Eine Reihe von gesetzlichen Regelungen werden sich zum 1. Januar 2017 ändern. Hier gibt es einen Überblick über einige wichtige Neuerungen. Mit ihnen kann man zum Teil Geld sparen. Auch für Ruheständler sind einige Punkte dabei, die sie beachten sollten. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Übersicht über die Bestimmungen zusammengestellt, die Pflege und Rürup-Rente betreffen, aber auch andere Bereiche.

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Pflegestufe noch bis Jahresende beantragen?

Am 1. Januar 2017 tritt die Pflegereform in Kraft. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade, mit ihnen gelten neue Leistungssätze. Um als “Alt-Pflegebedürftiger” in den Genuss der großzügigen Übergangsregelung zu kommen, kann es sich lohnen, noch bis Jahresende eine Pflegestufe nach bisher geltendem Recht zu beantragen.

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