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Hilfe zum, beim oder im Sterben?

Dieser Text beginnt mit zwei Fragezeichen in der Überschrift. Ein Schönheitsfehler, den man jedem Verfasser und jeder Verfasserin herausredigieren würde. In diesem Fall durften die beiden Fragezeichen stehen bleiben, können sie doch als Hinweis gedeutet werden, wie diffizil das Thema Sterbehilfe ist.

Und daran hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2020 wenig geändert. Im Gegenteil. Da wurde zwar entschieden, dass Beihilfe zum Suizid in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, wenn der Sterbewillige eigenverantwortlich handelt. Doch für Mitarbeiter in kirchlichen Institutionen haben sich dadurch eigentlich nur weitere Schwierigkeiten aufgetan. Denn die Kirchen sind grundsätzlich gegen Selbsttötung. Weil das Leben als Gottesgabe betrachtet wird und sich damit aktive Tötung und sogar Beihilfe dazu verbietet.

Und doch gibt es gravierende Unterschiede zwischen katholischer und evangelischer Kirche im Umgang mit dem Gesetz. Während in katholischen Häusern der Lebensschutz strikt eingehalten wird – das gilt sowohl für das werdende wie das erlöschende Leben –, gibt es evangelische Einrichtungen – etwa in Bethel –, die assistierten Suizid zumindest dulden wollen. Begründet wird diese Duldung mit dem Argument, dass man das 2020 ergangene Karlsruher Urteil nicht »verunmöglichen« wolle. Wenn man dem Grundrecht nachkomme, bedeute das allerdings nicht, dass man die getroffene Entscheidung der Patienten und Klienten billige. Skeptisch meint dazu etwa der in Erlangen lehrende Theologe und frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Peter Dabrock, dass man zwar nicht mehr Gott spiele, sich aber göttliches Recht herausnehme und sich damit vielleicht selbst überfordere.

Innertheologisches Umdenken war ein Thema

Leicht macht es sich aber auch die katholische Kirche nicht. Bereits Mitte der 1980er-Jahre forderte der katholische Theologe Hans Küng ein innertheologisches Umdenken; er selbst sprach sich für die Legalisierung des assistierten Suizids und der aktiven Sterbehilfe aus. In seinem Buch »Glücklich sterben« bekannte Küng, sein Leben selber rechtzeitig beenden zu wollen, bevor er körperlich und geistig verfalle wie sein verstorbener Freund Walter Jens, der den »richtigen Zeitpunkt« verpasst habe (der Schriftsteller Walter Jens war gegen Ende seines Lebens altersdement und nicht mehr entscheidungsfähig, d. Red.).

Küng, der übrigens 2021 mit 93 Jahren eines natürlichen Todes starb, berief sich dabei auf seinen Glauben. Dass es Wille Gottes sei, wenn er nur noch vegetativ dahinlebe, lasse er sich nicht einreden. Einmal mehr rüttelte Küng damit an einer katholischen Lehrmeinung, wonach menschliches Leben bedingungslos bis zum natürlichen Tod erhalten werden muss. Was soweit geht, dass Ärzten sogar verboten ist, die künstliche Ernährung todgeweihter Menschen abzusetzen. Ein Teil der Ärzteschaft fühlt sich durch solche Vorgaben unter Druck gesetzt. Einerseits sind Mediziner nach dem Hippokratischen Eid der Erhaltung des Lebens verpflichtet, andererseits können und müssen sie Leiden lindern und in Kauf nehmen, dass sie durch schmerzlindernde Maßnahmen und Medikamente das Leben verkürzen.

Wer will und kann da Richter sein?

Noch schwieriger ist die Frage, ob man einen Menschen ins Leben zurückholt, von dem man weiß, dass er dann nur noch körperlich, aber ohne geistige Präsenz existiert. Tut man es nicht, ist dies dann Hilfe zum Sterben oder Hilfe beim Sterben oder Hilfe im Sterben? Strikte Dogmatik hilft da oft nicht weiter. Warum soll ein Mensch entscheiden, ob er einen Patienten wiederbelebt und damit letztlich Herr über Leben und Tod ist, aber den Zeitpunkt des eigenen Todes nicht bestimmen dürfen, fragt sich etwa der evangelisch Pfarrer und Buchautor Michael Frieß. Im christlichen Glauben ist der Tod weder das Ende der Existenz noch das Ende der Beziehung Gottes zum Einzelnen. Und in dem tiefen Vertrauen auf Gottes Gnade und auf die Zusage des ewigen Lebens zu sterben, sei Ausdruck besten Glaubens. Dabei spielt es keine Rolle, welche Entscheidungen und Umstände zum Tod geführt haben. Wenn Menschen in ihrem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, könne das auch in tiefem Gottvertrauen geschehen, meint Frieß. Wer will und kann da Richter sein?

Text: Raimund Kirch
Illustration: Marah Noack

Lesetipp

Michael Frieß. Sterbehilfe. Zur theologischen Akzeptanz von assistiertem Suizid und aktiver Sterbehilfe. Kohlhammer. 175 Seiten, 22,90 Euro

Alle Beiträge des Themenschwerpunkts:

  1. Im ersten Beitrag erzählt eine 88-Jährige Nürnbergerin von ihrer Entscheidung für einen assistierten Suizid.
  2. Die Unsicherheit nach dem Urteil bleibt: Die Bundesverfassungsrichter haben zum Thema assistierter Suizid entschieden, aber die Politik handelt nicht
  3. Die Medizinerin Dr. Marion von Helmolt begleitet sterbewillige Patienten: »Der Tod kann sich richtig anfühlen«
  4. Viele Schritte führen zum begleiteten Suizid: Vor der tödlichen Injektion sind bürokratische Hürden zu nehmen
  5. Nähe schenken bis zum Schluss: Im Hospiz stehen die Bedürfnisse von Schwerkranken im Mittelpunkt
  6. Was ist der Unterschied zwischen Palliativversorgung und Hospiz?
  7. Jeder muss seine eigene Antwort finden: Gedanken über kulturelle Kämpfe, Moral und mutlose Politiker
  8. Hilfe zum, beim oder im Sterben? Darf der Mensch Gott ins Handwerk pfuschen?
  9. Das sagen Theologinnen und Theologen

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