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Was ist wo drin?

Am Samstag, 13. Dezember 2014 ist sie in Kraft getreten: die Lebensmittel-Informations-Verordnung der EU. Darin ist eine neue, tiefgreifende Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgesehen, die die VerbraucherInnen besser über das, was in Lebensmitteln drin ist zu informieren. Die Stiftung Warentest hat sich mit der Verordnung beschäftigt, wir fassen zusammen, was gerade für Älter wichtig sein könnte.

Auch in der Kantine von Pflegeheimen müssen die Zutaten so ausgezeichnet sein, dass man sie gut lesen kann. Foto: epd
Auch in der Kantine von Pflegeheimen müssen die Zutaten so ausgezeichnet sein, dass man sie gut lesen kann. Foto: epd

Die Stiftung-Warentest hat in einer Information über die neue EU-Verordnung zu den Ingredienzien und zur Herstellung von Lebensmitteln veröffentlicht. Das Magazin sechs+sechzig fasst diese kurz zusammen und fragt, was für Ältere wichtig ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen geht in der Verordnung darum, dass die Verbraucher besser informiert werden, und zwar:
– über Stoffe, die Allergien und Unver­träglich­keiten auslösen könnten.
– über die Inhaltsstoffe in verpackten Waren
– über Waren, die lose angeboten werden, wie etwa Obst
– über die Herkunft und die Inhaltsstoffe von Waren, die in Kantinen angeboten werden.
– über die Herkunft von Schweine-, Lamm-, Ziegen- und Geflügel­fleisch (ab April 2015)
– über den Inhaltsstoff Koffein in Getränken
und viele mehr.
Wichtig für Älter ist die Schriftgröße. Es gilt eine Mindest­schrift­größe, „nach der das kleine „x“ mindestens 1,2 Milli­meter groß sein muss“. Ob dies nicht auch größer geht, sei dahin gestellt und wird für den Einzelnen auch sehr unterschiedlich sein. Aber wichtig ist auch, und darauf weist auch die Stiftung Warentest hin, dass auch Farb­kontraste, Schrift­arten und der Unter­grund wichtig sind (z. B. flimmern schwarze Buchstaben auf einem roten Untergrund). Hinzu kommt auch die Sprache, in der dies abgefasst ist. „Natürliche Aromen“ sind eben nicht „natürlich“ und es gibt so manche Stoffe, in denen genmanipulierte Stoffe stecken, deren Nachweisgrenze aber unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt. Problematisch wird es, und darauf weisen auch Zuschriften an die Stiftung Warentest hin, dass Transfette keine Erwähnung finden. Sie sind, weil sie sehr lange im Körper bleiben, möglicherweise gefährlich werden und könnten Krankheiten auslösen.
Es ist auch für Älter sehr begrüßenswert, wenn all­ergene Stoffe ab sofort im Zutaten­verzeichnis besonders hervorgehoben werden.  Besonders hingewiesen werden muss 14 Stoffe, die häufig Allergien auslösen. Das gilt vor allem für Nüsse, Milch, Weizen, Ei, Soja oder Senf. Das gilt auch für von der Stiftung Warentest so genannte „versteckte“ All­ergene., wie etwa Lecithin enthält, das aus Soja oder Ei erzeugt wurde. Das gilt auch für lose verkaufte Waren, wie Brot oder Käse und muss schriftlich vorhanden sein.
Eine weitere Regelung, die gerade für Ältere schwierig sind, ist die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, in denen Fleisch verarbeitet wird. Eine Herkunfts­angabe ist freiwil­lig.  Falls die Hersteller aber Hinweise auf ein Herkunftsland aufdrucken, wie etwa ein Flagge oder ein Foto, muss klar gekennzeichnet sein, woher die einzelnen Zutaten kommen (etwa, wenn die Milch für Käse aus einem anderem Land kommt, das Produkt aber als „hergestellt in Deutschland“ ausgezeichnet wird).  Es gibt ab 13. 12. zwar auch verbesserte und einheitliche Angaben zu den Nährwerten, ob das dem Einzelnen weiterhilft, ist fraglich.
Leider sind auch nicht Angaben zu verstecktem  Zucker und Salz nur sehr ungenau. Wie viel Kochsalz in einem Produkt wirklich ist, so die Stiftung, lässt sich nur im Labor ermitteln. Ähnliches gilt für die Angaben nach versteckten Zuckern, wie Sirup, Honig oder Früchten.
 
Weiter Informationen zu diesem Thema vom Ernährungsministerium

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