Anzeige

Wichtige Änderung beim Online-Banking

Die deutschen Banken führen in Kürze eine neue Empfängerprüfung bei Online-Überweisungen ein. Ab dem 9. Oktober 2025 wird diese Sicherheitsfunktion verbindlich – und zwar bei allen Banken und Sparkassen in Deutschland, die SEPA-Überweisungen anbieten. Was ändert sich dadurch?

Bisher galt beim Online-Banking eine einfache Regel: Entscheidend war nur die IBAN. War die IBAN korrekt, wurde das Geld an diese Nummer überwiesen – ganz egal, ob der angegebene Name stimmte oder nicht. Der Name wurde also bislang überhaupt nicht überprüft. Selbst ein Tippfehler oder ein komplett falscher Empfängername hatten keine Auswirkung: Das Geld ging ohne weitere Prüfung ausschließlich an das Konto, das hinter der IBAN steckt.

Neu ist, dass die Banken ab dem 9. Oktober zusätzlich prüfen, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Stimmen die Angaben überein, läuft die Überweisung wie gewohnt. Weichen die Angaben ab, so erscheint ein Hinweis oder eine Warnung. Diese wird je nach Bank unterschiedlich aussehen, im Kern gibt es aber bei allen Banken eine Art Ampelsystem. Passen IBAN und Name zusammen, so steht die Ampel auf grün. Gibt es leichte Abweichungen, so erhält man einen entsprechenden Hinweis. Dies passiert zum Beispiel, wenn man den Namen nicht ganz korrekt eingegeben hat. Die Ampel steht dann sozusagen auf gelb. Passen IBAN und Name überhaupt nicht zusammen, so zeigt die Ampel rot und man wird entsprechend darüber informiert.

Nur Kontrolle, keine Sperre

Diese neue Empfängerprüfung ist aber nur ein zusätzlicher Sicherheitsdienst und kein Sperrmechanismus. Das bedeutet: Auch wenn Sie eine Warnung erhalten, sogar wenn Name und IBAN überhaupt nicht übereinstimmen, können Sie die Überweisung danach trotzdem freigeben und damit durchführen. Die Verantwortung bleibt also letztendlich bei Ihnen: Sie entscheiden, ob Sie den Hinweis ernst nehmen oder bewusst ignorieren. Überwiesen wird dann wie früher immer an die angegebene IBAN, unabhängig vom Namen, der dazu eingegeben wurde.

Es gibt eine Ausnahme bei diesem Verfahren: In bestimmten Fällen kann die Empfängerprüfung gar nicht durchgeführt werden, zum Beispiel wenn gerade technische Probleme vorliegen oder wenn die Empfängerbank die nötigen Daten nicht bereitstellt. In solchen seltenen Fällen sehen Sie bei der Überweisung den Hinweis, dass keine Prüfung möglich ist.

Mehr Sicherheit durch doppelte Kontrolle

Die Empfängerprüfung soll verhindern, dass Geld zum Beispiel durch Tippfehler oder Betrug auf das falsche Konto gelangt. Sie nimmt Ihnen aber nicht die Entscheidung ab.

Die neue Funktion bietet mehr Sicherheit, denn Fehler fallen schneller auf. Sie sehen direkt, ob Name und IBAN zueinander passen. Aber: Die Überweisung geht nach wie vor immer an die IBAN, niemals an den Namen. Die Entscheidung, ob Sie die Überweisung durchführen, liegt am Ende immer bei Ihnen, ganz unabhängig davon, welche Warnmeldung Sie erhalten haben.

Worauf Sie achten sollten

Tippen Sie die IBAN sorgfältig ein oder nutzen Sie am Computer “Kopieren und Einfügen”, um Zahlendreher zu vermeiden. Geben Sie den vollständigen und richtigen Namen des Empfängers ein, so wie er bei der Bank hinterlegt ist und wie er auf der Rechnung steht. Nehmen Sie Warnhinweise ernst und kontrollieren Sie Ihre Eingaben lieber zweimal.

Natürlich besteht dadurch auch die neue Gefahr, dass man bei der Zahlung unnötig verunsichert wird, weil man eine Warnmeldung erhält. Am häufigsten dürfte das passieren, wenn man den Namen des Zahlungsempfängers nicht ganz korrekt so eingegeben hat, wie er bei der Bank hinterlegt ist. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn man zwar den Firmennamen einträgt, aber die Gesellschaftsform weglässt. Dann erhält man eventuell eine Warnung bzw. einen Hinweis und ist möglicherweise irritiert, obwohl eigentlich alles korrekt ist.

Nicht nur beim Online-Banking

Die Änderungen betreffen nicht nur das Online-Banking, sondern auch klassische handschriftliche Papierüberweisungen, die in den Briefkasten der Bank eingeworfen werden. Auch in diesem Fall wird überprüft, ob der angegebene Empfänger zur IBAN passt. Das Gleiche gilt, wenn man direkt am Automaten in der Filiale über das dortige Terminal eine Überweisung durchführt – auch hier findet diese Empfängerprüfung statt. Es handelt sich also nicht um eine Neuerung, die ausschließlich das Online-Banking betrifft, sondern um eine Regel, die für alle Arten von Überweisungen gilt. Da die meisten Menschen jedoch heutzutage Online-Banking nutzen, spüren sie die Änderungen dort am stärksten.

Fazit

Ab 9. Oktober 2025 wird Online-Banking ein Stück sicherer: Alle Banken in Deutschland müssen die Empfängerprüfung anbieten. Doch vergessen Sie nicht: Das Geld fließt am Ende immer an die IBAN. Die neue Funktion ist ein wichtiges Warnschild – nimmt Ihnen die Entscheidung aber nicht ab.


Hat Ihnen dieser Beitrag von Levato gefallen?

Die Levato-Mitgliedschaft bietet über 900 hilfreiche Erklärfilme zu Computer, Internet und Smartphone.

Hier erhalten Sie einen Gutschein, um die Mitgliedschaft einen Monat lang kostenfrei zu testen – ohne Abonnement, ohne Risiko.

https://levato.de/magazin66

In einer Zusammenarbeit zwischen diesem Magazin und Levato verfassen Andreas Dautermann und Kristoffer Braun regelmäßig Beiträge für diesen Blog. Ihre Themen: Computer, Internet und Smartphone. Auf www.levato.de helfen sie älteren Menschen beim Umgang mit neuen Medien und Technologien. Dafür wurden sie bereits mehrfach ausgezeichnet. Weitere Hilfestellungen zu Computer, Internet und Smartphone gibt es auf www.levato.de.

Dieser Beitrag stammt von:

WWW.LEVATO.DE

VG WORT

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

weitere Beiträge

Die Rezepte unserer Omas

Skip to content