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Das neue E-Rezept ist da

e-rezept

Sicherlich haben Sie auch schon davon gehört: das E-Rezept für gesetzlich versicherte ist da und findet ab 2024 überall in Deutschland Anwendung. Ärzte und Ärztinnen sind seit dem 1.1.2024 dazu verpflichtet, das E-Rezept auszustellen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen. Das klingt im ersten Moment kompliziert und nach neuen digitalen Hürden. Aber das ist zum Glück nicht der Fall: es wird tatsächlich für alle einfacher.

Wir erklären, was es mit dem E-Rezept auf sich hat und wie man es einlösen kann. Dafür gibt es jetzt nämlich 3 Wege. Die häufigste Frage, die sich viele Menschen stellen: Brauche ich jetzt eine App, um Rezepte einzulösen?

Was ist das neue E-Rezept?

Das elektronische Rezept (kurz E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System gespeichert, das sich E-Rezept-Fachdienst nennt. Anschließend können Patientinnen und Patienten das Rezept in einer Apotheke einlösen. Dafür braucht man die elektronische Gesundheitskarte (oft mit eGK abgekürzt), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. Den Papierausdruck kann man nämlich auf Nachfrage immer noch in der Praxis erhalten. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke dann den E-Rezept-Fachdienst und sieht dort, was verordnet wurde. Der Papierausdruck ist dabei aber nicht das eigentliche Rezept. Der Ausdruck enthält lediglich einen Rezeptcode und durch das Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Rezept gelesen und das Medikament ausgegeben werden. Das E-Rezept gibt es für gesetzlich Versicherte. Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Künftig sollen auch privat Krankenversicherte E-Rezepte nutzen können. Erste private Krankenversicherungen bieten dies schon an.

Brauche ich für das E-Rezept eine App?

e-rezept_1Die Antwort darauf wurde in der Einleitung bereits gegeben. Für das E-Rezept wird keine App zwingend benötigt. Man kann eine App verwenden, um das Rezept einzulösen, dies muss man aber nicht tun. Das Verwalten der Rezepte mit der App bietet einige zusätzliche Funktionen. So kann man dort eine Übersicht aller Rezepte der letzten 100 Tage sehen, die man erhalten hat. Außerdem kann man Rezepte per App schon vorher an die Wunsch-Apotheke senden, damit die Medikamente bereits vorliegen, wenn man dort ankommt. Auch eine Bestellung der Medikamente zur Lieferung ist über die App möglich, sofern die eigene Apotheke dies anbietet. Um das E-Rezept per App zu verwenden, benötigt man die offizielle E-Rezept-App (von gematik) und eine neue Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und PIN. Wenn Sie diese noch nicht besitzen, können Sie sie bei der Krankenkasse beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, so fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Gesundheitskarte kann dann mit der App verknüpft werden, so dass die E-Rezepte, die Sie ausgestellt bekommen, künftig auch in der App erscheinen. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier, auf der offiziellen Internetseite zur E-Rezept-App:

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app

E-Rezept-App im Play Store von Google: Bitte hier klicken für Android-Geräte.

E-Rezept-App im App Store von Apple: Bitte hier klicken für iPhones.

Rezepte einlösen mit der Gesundheitskarte

e-rezept_2Neu ist, dass man Rezepte jetzt auch mit der Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) abholen kann. Sobald ein Rezept ausgestellt wird, ist dieses im E-Rezept-Fachdienst unter Ihrem Namen sicher gespeichert. In der Apotheke kann Ihre Gesundheitskarte ausgelesen werden. Die Mitarbeiter/innen der Apotheke sehen dann, welche Rezepte bei Ihnen noch ausstehen und können die Medikamente aushändigen. Für diesen Weg benötigt man weder einen Ausdruck noch eine App. Wir sind der Meinung, dass dies der einfachste Weg ist, um zukünftig Rezepte einzulösen. Nur wenn Sie die oben erwähnten Zusatzfunktionen der App nutzen möchten, so lohnt sich die Installation und Einrichtung der E-Rezept-App.

Rezepte für andere Personen einlösen

Auch mit dem E-Rezept ist es weiterhin möglich, Rezepte für andere Personen einzulösen oder von anderen Personen einlösen zu lassen, und zwar auf allen drei Wegen. Sie können Ihre Gesundheitskarte oder den Ausdruck von Ihrem E-Rezept an eine andere Person übergeben. Wenn eine andere Person häufiger Rezepte für Sie einlöst, kann diese Person auch in der E-Rezept-App ein Profil für Sie anlegen und Sie dort mit Ihrer Gesundheitskarte und PIN anmelden. Dann empfängt die Person die E-Rezepte digital und kann sie ebenfalls einlösen.

Weitere offizielle Informationen zum E-Rezept gibt es hier beim Bundesministerium für Gesundheit:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk

Und hier, bei der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin, von der die E-Rezept-App entwickelt wurde:

https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept


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