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WhatsApp ändert die AGB – darf man da zustimmen?

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Haben Sie auch schon von den Gerüchten gehört oder die Meldung zu den neuen AGBs auf Ihrem Smartphone erhalten? Alle WhatsApp-Nutzer sind betroffen und viele Menschen sind verwirrt oder verunsichert.

Wir klären auf, was es mit der Meldung und den neuen Nutzungsbedingungen auf sich hat. Und vor allem gehen wir auch auf die Gerüchte und Mythen ein, die die Runde machen!

Wann passiert es?

Seit dem 5. Januar werden in Deutschland die Änderungen der WhatsApp-AGB (AGB= Allgemeine Geschäftsbedingungen) angekündigt. Man hat bis zum 8. Februar Zeit, diese Änderungen durch ein Antippen auf “Zustimmen” anzunehmen. Aktuell ist die Meldung also ein Vorab-Hinweis auf die kommenden Änderungen. Wenn man jetzt nicht direkt auf “Zustimmen” tippt, sondern erst einmal auf die oftmals verfügbare zweite Option “Nicht jetzt” tippt, ist das noch keine finale Entscheidung. Der Frage zur Zustimmung wird in den kommenden Wochen erneut auftauchen. Wenn man auf “Nicht jetzt” getippt hat, dann verschwindet die Meldung für eine Weile. Wenn man auf “Nicht jetzt” getippt hat, ist AGB-Änderung aber nicht direkt abgelehnt. Das Tippen auf “Nicht jetzt” ist einfach nur eine Verzögerung der Entscheidung, ob man zustimmen will, und keine Ablehnung der neuen AGB. Bis zum 8. Februar hat man danach noch mehrfach die Möglichkeit, die AGB anzunehmen.

Was passiert da genau?

whatsapp-agb-android-2021WhatsApp hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die AGB geändert. Das machen sehr viele Firmen regelmäßig, oft jährlich. Das ist bei Google, Apple, T-Online, GMX und auch bei uns, bei Levato der Fall. Aufmerksam gemacht wird man als Nutzer vor allem dann, wenn es sich um eine dauerhaft genutzte Dienstleistung handelt, man könnte sagen bei “kostenfreien Abos”. Denn im Grunde ist WhatsApp, Google und auch eine E-Mail-Adresse bei T-Online oder GMX nichts anders als ein Abo, das aber keine Kosten verursacht und bei dem keine Angabe von Zahlungsdaten/Kontonummer nötig ist. Was genau in den Änderungen steht, das kann unterschiedlich sein. Bei WhatsApp aktuell geht es vor allem um die Weitergabe einiger anonymisierter Nutzerdaten an Facebook. Das ist daher grundsätzlich möglich/erlaubt, weil Facebook vor einigen Jahren das WhatsApp gekauft hat. Aber auch die Kommunikation von Nutzern zu Unternehmen, die mittlerweile nicht mehr nur per Brief und per E-Mail, sondern oft auch per WhatsApp geschieht, wird in den AGB genauer geregelt. Vielleicht haben Sie bemerkt, dass im Radio, im TV, in der Zeitung oder bei bestimmten Werbeangeboten oft auch eine WhatsApp-Nummer angegeben ist, damit der Interessent sich dort melden kann und sich informieren kann. Dieser Kontakt von Konsument zu Unternehmen ist in den neuen AGB ein großes Thema.

Die angesprochene Weitergabe der Daten an Facebook wird von Datenschützern kritisch gesehen, und weil der Datenschutz in Deutschland und Europa besonders groß geschrieben wird, gibt es folgenden besonderen Umstand. Bitte merken Sie sich dies hier sehr genau, um alle Gerüchte und sonstiges Halbwissen im Bekanntenkreis abschmettern zu können: EU-Gesetze verbieten die in den neuen WhatsApp-AGB angekündigte Datenweitergabe. Dadurch sind EU-Bürger und jeder WhatsApp-Nutzer aus Europa nicht von der Datenweitergabe betroffen. Die EU gilt als besonderes Datenschutzgebiet und Facebook/WhatsApp weiß das und hält sich an diese Gesetze. Auch das steht in den AGB. Dieses EU-Sonderrecht gilt übrigens auch, wenn Sie mit Ihrem Smartphone und WhatsApp im Urlaub auf einem anderen Kontinente sind. Das Recht bezieht sich auf den Status der EU-Bürgerschaft und der Region, in der WhatsApp installiert wurde.

Warum passiert sowas?

whatsapp-agb-iphone-2021Wenn Unternehmen neue Ideen zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee, neue Produkte oder neue Werbeformen haben, so muss das in den AGB niedergeschrieben werden. Sodass der Nutzer weiß, was ihn erwartet. Daraufhin muss eine Zustimmung der AGB erfolgen. Nur dann kann die Dienstleistung der Firma weiterhin genutzt werden. Ein Vergleich: Man ist in einem Fitnessstudio angemeldet, seit Jahren. Der Vertrag verlängert sich immer alle zwei Jahre. Wenn nun die AGB bzw. die Hausordnung zur Nutzung des Fitnessstudios geändert wird, dann muss man dem zustimmen oder man kann und darf das Fitnessstudio nicht mehr nutzen. Man wird ganz einfach am Eingang nicht mehr hineingelassen und der Vertrag wird aufgekündigt. So wäre es auch mit WhatsApp, wenn man mit den AGB zum 8. Februar, wenn Sie endgültig in Kraft treten, nicht einverstanden ist. Man kann dann WhatsApp nicht mehr nutzen und muss es dann eben deinstallieren. Es ist ja niemand gezwungen, WhatsApp zu nutzen. Es gibt viele gute Alternativen zu WhatsApp, wie wir in einem älteren Newsletter berichten (Bitte hier klicken, um diesen zu lesen.) Natürlich ist es auch immer eine Frage, wer sonst alles von WhatsApp weg geht und die Alternativen nutzt. Wenn dies aus Ihrem Bekanntenkreis niemand tut und alle bei WhatsApp bleiben, dann kann man bei den Alternativen niemanden aus dem Bekanntenkreis erreichen.

Schlecht sind AGB-Änderungen übrigens nicht immer, sie haben nur oft einen schlechten Ruf. Wir bei Levato haben unsere AGB unlängst auch angepasst. Da es bei uns aber keine Abos, weder kostenfrei noch kostenpflichtig, gibt, erfolgte dazu keine Zustimmungspflicht über einen Hinweis wie bei der Nutzung einer App im Falle von WhatsApp. Bei der Anpassung der Levato-AGB ging es zum Beispiel darum, dass ein Mitglied von der beantragten Mitgliedschaft jederzeit zurücktreten kann und dass durch das Klicken auf “Mitglied werden” noch nicht sofort ein Kaufvertrag entsteht, sondern erst, wenn das Mitglied aktiv den Mitgliedsbeitrag überwiesen hat. Das haben wir getan, um unser Angebot noch seriöser und transparenter zu gestalten.

Was soll ich tun?

Im Grunde genommen gibt es nur zwei Möglichkeiten. Und diese beiden Möglichkeiten sind die einzigen. Auch bei allen anderen Angeboten, die Ihnen Änderungen zu den AGB ankündigen, egal ob WhatsApp, Google, GMX oder T-Online, ist man auf diese beiden Optionen beschränkt: Entweder man stimmt zu oder man stimmt nicht zu. Wenn man nicht zustimmt, dann kann man das Angebot nicht mehr nutzen. Wenn man also mit den AGB-Änderungen von WhatsApp nicht einverstanden ist, dann ist damit automatisch verbunden, dass WhatsApp zukünftig nicht mehr genutzt werden kann. Anzumerken ist, dass WhatsApp von mehr als der Hälfte der Menschen weltweit genutzt wird, komplett kostenfrei und werbefrei. Dass eine solcher Dienst weiterhin kostenfrei und werbefrei bleibt, davon ist nicht auszugehen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass ein Produkt/eine Dienstleistung einen Wert hat, der vom Nutzer entlohnt werden muss. Man geht ja auch nicht Einkaufen unter der Annahme, man könne alles mitnehmen ohne an der Kasse zu zahlen 🙂

Als abschließende Botschaft muss unbedingt noch klar gesagt werden, dass ganz viele Gerüchte, die derzeit kursieren, oftmals absurder Unfug sind. Drei Beispiele, wie die hysterischen Mythen klingen, die gnadenlos die Unwissenheit einiger Menschen ausnutzen, um Panik zu verbreiten:
FALSCH: WhatsApp lädt jetzt alle meine Daten zu Facebook hoch.
FALSCH: WhatsApp speichert jetzt die Chats und alle Texte und Fotos auf den Computern von WhatsApp und alles kann von WhatsApp mitgelesen werden.
FALSCH: Durch die Änderung bin ich jetzt auch bei Facebook mit einem Profil angemeldet, obwohl ich das gar nicht will.

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In einer Zusammenarbeit zwischen diesem Magazin und Levato verfassen Andreas Dautermann und Kristoffer Braun regelmäßig Beiträge für diesen Blog. Ihre Themen: Computer, Internet und Smartphone. Auf www.levato.de helfen sie älteren Menschen beim Umgang mit neuen Medien und Technologien. Dafür wurden sie bereits mehrfach ausgezeichnet.

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