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Gutes tun mit dem Erbe, aber wie?

Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Bereits jeder Zehnte der über 60-Jährigen kann sich vorstellen, wenigstens einen Teil seines Nachlasses auch einem guten Zweck zugutekommen zu lassen. Aber wie stellt man das schlau an? Wir liefern die wichtigsten Tipps im Überblick.

Sabina Zaler starb im März 2012. Mit ihrem Erbe wollte sie Gutes tun: In Israel ist ein ganzes SOS-Familienhaus entstanden, das den Namen ihrer Tochter Maria trägt, die einst mitten im Abitur unerwartet starb.
Sabina Zaler starb im März 2012. Mit ihrem Erbe wollte sie Gutes tun: In Israel ist ein ganzes SOS-Familienhaus entstanden, das den Namen ihrer Tochter Maria trägt, die einst mitten im Abitur unerwartet starb.
Immer mehr Menschen möchten mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Bereits jeder Zehnte der über 60-Jährigen kann sich vorstellen, wenigstens einen Teil seines Nachlasses auch einem guten Zweck zugutekommen zu lassen. Aber wie stellt man das schlau an? Wir liefern die wichtigsten Tipps im Überblick.

Wer gemeinnützig vererben möchte, braucht ein Testament
Wer im Todesfall erbt, das regelt die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehepartner oder den Staat. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag setzen diese Regelung außer Kraft und ermöglichen individuelle Gestaltungsfreiheit. Wichtig: Richtig aufbewahrt ist ein Testament dort, wo es sicher und schnell gefunden wird. Ratsam ist auch die Hinterlegung beim Amtsgericht.

Ein handschriftliches Testament aufzusetzen, ist kinderleicht
Zettel, Stift und das Einhalten nur weniger Formvorschriften – mehr braucht es nicht, um ein Testament aufzusetzen. Es muss komplett handgeschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Änderungen, Nachträge und Widerrufe sind jederzeit möglich. Wer komplexe Regelungen treffen möchte, sucht sich fachkundigen Rat bei einem Anwalt oder Notar.

Vermachen und Vererben sind zweierlei
Den Unterschied sollte jeder kennen, der Gutes hinterlassen möchte: Wer zum Erben bestimmt wird, der übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten oder Schulden. Soll nur ein Teil des Vermögens zugunsten eines guten Zwecks bestimmt werden, ist ein Vermächtnis der beste Weg.

Den Angehörigen Sicherheit geben
Jeder kann mit einem Testament frei über die Aufteilung seines Vermögens bestimmen. Der Gesetzgeber garantiert Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern, Kindern, Adoptivkindern und Eltern aber einen Anspruch auf den Pflichtteil, also auf eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe. Das Gespräch mit den Angehörigen gibt allen Seiten Sicherheit.

Die passende gemeinnützige Organisation finden
Wer mit seinem Erbe Gutes bewirken möchte und sich nicht schon zu Lebzeiten für eine gute Sache eingesetzt hat, steht womöglich vor der Wahl. Die Empfehlung: In aller Ruhe darüber nachdenken, was im eigenen Leben wichtig war. Krankheiten, schwierige Zeiten, besondere Begegnungen oder Glücksmomente prägen und formen oft auch das, was bleiben soll.

Auf Transparenz achten
Arbeitet die Organisation transparent und setzt sie die Mittel gewissenhaft ein? Ein genauer Blick zum Beispiel in den Jahresbericht gibt Sicherheit, ob das Erbe in gute Hände gelangt. Auch ein persönliches Gespräch vermittelt einen guten Eindruck.

Auch kleinere Beträge können Großes bewirken
Auch wenn das Vermögen nicht so groß ist, lässt sich mit einem Testament Gutes bewirken. Schon 1.000, 2.000 oder 5.000 Euro unterstützen die Arbeit gemeinnütziger Organisationen wirkungsvoll.

Service im Sinne des Erblassers: Bestattung und Grabpflege
Wichtig für alle, die keine Angehörigen haben: Als Erben kümmern sich gemeinnützige Organisationen nach vorhergehender Absprache auch um die Wohnungsauflösung, Bestattung und die Grabpflege – respektvoll, ganz nach den individuellen Wünschen.

Schenken oder Stiften sind Alternativen zum Testament
Schon zu Lebzeiten kann man Teile seines Vermögens an eine gemeinnützige Organisation verschenken, sie in der Lebensversicherung begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird. Auch die Stiftung von Vermögen kann interessant sein.

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit
Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Auch bei Testamenten und Schenkungen sind Organisationen, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Egal, ob der Nachlass groß oder klein ist – er dient der guten Sache.

Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“
Unter dem Motto „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ haben sich gemeinnützige Organisationen in Deutschland zu einer übergreifenden Initiative zusammengeschlossen: action medeor, Ärzte ohne Grenzen, DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Deutsche Herzstiftung, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Heinz Sielmann Stiftung, Johanniter-Unfall-Hilfe, Menschen für Menschen, NABU – Naturschutzbund Deutschland, nph deutschland, Right Livelihood Award Foundation, SOS-Kinderdörfer weltweit, Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz, WEISSER RING, Welthungerhilfe und World Vision.
Die Initiative möchte Aufmerksamkeit für die Nachlassgestaltung zugunsten eines guten Zwecks schaffen und das gesellschaftliche und mediale Interesse verstärken. Erblassern und ihren Angehörigen bietet sie zudem grundlegende Informationen und Orientierungshilfe, wie ein Testament die wichtige Arbeit gemeinnütziger Organisationen wirkungsvoll und nachhaltig unterstützen kann. Für alle individuellen und fachlichen Fragen vermittelt die Initiative die kompetenten Ansprechpartner.

Die Angebote: Broschüre, Hotline, Internetseite
Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ schafft konkrete Informationsangebote für potentielle Erblasser und ihre Angehörigen:
• Auf Bestellung: Informationen nach Wunsch
Die Broschüre „Mein Erbe tut Gutes“ vermittelt alles Wissenswerte zum Testament für den guten Zweck. Sie kann per Post, online oder telefonisch angefordert werden – ebenso wie vertiefende Informationen zur Nachlassgestaltung und zur Arbeit der gemeinnützigen Organisationen.
• Persönlich am Telefon: (030) 29 77 24 36
Wer mehr erfahren oder sich persönlich informieren möchte: Die neue Informationshotline zu allen Fragen rund um die Nachlassgestaltung für den guten Zweck ist von Montag bis Freitag geschaltet, jeweils zwischen 9 und 18 Uhr. Die Mitarbeiter der Initiative helfen vertraulich weiter und vermitteln Rechtsexperten und kompetente Ansprechpartner der Organisationen.
• Ausführlich im Internet: www.mein-erbe-tut-gutes.de
Die Informationsplattform zum Erbe für den guten Zweck liefert ausführlich und übersichtlich grundlegende Informationen und rechtliche Grundlagen, dazu Veranstaltungstermine, Adressen und fachkundige Ansprechpartner.

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