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Länger arbeiten – müssen oder wollen?

Diese Frage – besser Forderung – stellt in Deutschland die Politik schon sehr lange an die ältere Generation. Wobei es sich immer so anhört, als ob beim Ausbuchstabieren dieses Gedankens am Ende das Wort „Rentenkürzung“ raus kommt. Höchste Zeit also Stellung zu beziehen für eine individuelle und flexible Lösung beim Renteneintritt . Das neue BAGSO-Positionspapier.
Arbeiter bei Miele. foto: epd
Arbeiter bei Miele. foto: epd

Einerseits erkennt Die BAGSO erkennt die Notwendigkeit eines für alle Versicherten einheitlichen Bezugspunktes für den Zugang zur Rente („Regelaltersgrenze“) an. Andererseits spricht sie sich für eine Individualisierung und Flexibilisierung von Lebensarbeitszeiten auf freiwilliger Basis in ihrem Positionspapier „Potenziale des Alters nutzen: Altersgrenzen aufheben, Altersdiskriminierung überwinden“ aus.

„Die gemeinsame Position der BAGSO-Verbände

Die Möglichkeit eines längeren Arbeitens hängt in der Regel stark von der Qualifikation, der Art der Tätigkeit, den berufsbedingten Belastungen und dem Zugang zu Weiterbildungsangeboten ab. Das führt aktuell zu einer paradoxen Situation: Viele Menschen bleiben freiwillig erwerbstätig, obwohl sie bei Erreichen des Rentenalters bereits auskömmliche Rentenansprüche erworben haben. Andere, die solche Anwartschaften noch nicht erworben haben, sind aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Erwerbsleben auszuscheiden und müssen damit erhebliche Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Regelungen, die auf eine Flexibilisierung des Renteneintritts zielen, dürfen diese Diskrepanz nicht weiter verschärfen, sondern müssen umgekehrt darauf ausgerichtet sein, ihr entgegenzuwirken (…). Deshalb sind neben arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auch rentenrechtliche Anpassungen notwendig.

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

    1. Politik und Sozialpartner müssen ihre Anstrengungen deutlich verstärken, um durch altersgerechte Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde Maßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und die Qualifikation der Beschäftigten während der gesamten Beschäftigungszeit an die sich ändernden Anforderungen anzupassen. Ziel muss insbesondere sein, dass auch Menschen mit geringer (Grund-)Qualifikation, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen mit Beeinträchtigungen von solchen Maßnahmen profitieren.
    2. Arbeitsmarktpolitische Instrumente müssen wieder stärker dazu beitragen, auch für ältere Erwerbslose eine sich lohnende berufliche Entwicklung im ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen und Frühverrentungen mit Abschlägen zu vermeiden. Es fehlen vor allem wirksame Instrumente, die Menschen in sog. Sackgassenberufen (Berufe mit typischerweise begrenzter Tätigkeitsdauer) darin unterstützen, rechtzeitig neue Berufs- und Tätigkeitswege einzuschlagen.
    3. Jegliche Form von Altersdiskriminierung im Arbeitsleben muss verhindert werden. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II dürfen nicht bereits mit 63 Jahren in die Altersrente gedrängt werden. Stattdessen sollte dort, wo eine Vermittlung älterer Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich ist, durch öffentlich geförderte Beschäftigung eine „Brücke“ in die Rente ermöglicht werden.
    4. Die Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs in die Rente sowohl vor Erreichen des Regeleintrittsalters als auch über das Regeleintrittsalter hinaus müssen verbessert werden. Altersteilzeit-Modelle sind stärker darauf auszurichten, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Beschäftigungssystem zu halten und den Über-gang für sie schrittweise und differenziert zu gestalten.
    5. Es muss insbesondere Anreize geben, die eine echte Altersteilzeitattraktiver machen als das Blockmodell, das eigentlich das Gegenteil von Altersteilzeit ist.

Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten auch Angebote machen, ihre Tätigkeit in anderer Zuständigkeit fortzusetzen; auch von den Beschäftigten wünschen wir uns Offenheit gegenüber solchen “zweiten Karrieren“.

Anpassungen im Rentensystem

  1. Das Hinausschieben des Beginns der Altersrente muss attraktiver werden als die Möglichkeit des Zuverdienstes zur Altersrente.
  2. Das bereits in der letzten Legislaturperiode diskutierte Kombirentenmodell, das ein Nebeneinander von Teilrente und Teilzeitarbeit erleichtern soll, kann ein Ansatzpunkt sein. Es müssten je-doch Vorkehrungen getroffen werden, damit bestehende Beschäftigungsverhältnisse nicht umgewandelt und Ältere zu schlechteren Konditionen weiterbeschäftigt werden können. Und es darf nicht übersehen werden, dass ein Teilrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit lebenslangen Abschlägen verbunden ist.
  3. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten müssen großzügiger als bisher geregelt werden.
  4. Die zu schaffenden Regelungen zugunsten einer Flexibilisierung des Renteneintritts müssen zu einem sozialen Ausgleich zwischen denen, die länger arbeiten können und wollen, und denen, die dazu nicht in der Lage sind, beitragen. Die BAGSO spricht sich daher für eine Beibehaltung der sog. isolierten Arbeitgeberbeiträge aus, die der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit rund 800 Mio. Euro jährlich einbringen.
  5. Dringend notwendig sind zudem weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente (insb. Streichung der Abschläge) und eine stärkere Anerkennung von Zeiten, in denen keine volle Erwerbstätigkeit vorliegt.
  6. Verschiedene Maßnahmen müssen dazu beitragen, eine stabile und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. So muss möglichst allen jungen Menschen der Weg in den Arbeitsmarkt offenstehen. Der Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse muss wirksam entgegengewirkt werden. Eine höhere Vollzeitbeschäftigung (auch Älterer) sowie eine Steigerung der Frauenerwerbsquote müssen gefördert werden. Schließlich müssen versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln getragen werden.

Die Akzeptanz und das Gelingen neuer Regelungen für flexible Übergänge aus dem Erwerbsleben in die Rente werden schließlich davon abhängen, wie sich das künftige Leistungsniveau der gesetzlichen Rente entwickelt. Einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus muss dringend entgegengewirkt werden. Bei jahrzehntelanger Versicherungsdauer muss die Rente deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen…”

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