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Nachgeforscht: Hartz IV-Empfänger und Pflege

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA in Nürnberg hat in einer Studie nachgezählt. Danach pflegen ca. 280.000 Hartz-IV-EmpfängerInnen nach eigenen Angaben Angehörige (= 7% der Erwerbsfähigen) im eigenen Haushalt. ArbeitnehmerInnen die keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, tun dies nur in 5% aller Fälle.

PflegeDie Kurz-Studie des IAB beruht auf dem Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“, in der sowohl Haushalte mit Hartz-IV-Bezug als auch ohne Leistungsbezug befragt werden. In einem Kurzbericht der beiden Forscherinnen Katrin Hohmeyer und Eva Kopf wird u.a. festgestellt:

– 33 % der pflegenden Hartz-IV-Empfänger kümmern sich mindestens 20 Stunden in der Woche um ihre Angehörigen. Bei Pflegenden, die keine Leistungen beziehen, sind es 18%.

– 22% der pflegenden Hartz-IV-Empfänger sind zehn bis 19 Stunden in der Pflege tätig und 40 % neun Stunden oder weniger.

Dabei übernehmen:

– 91% der pflegenden Hartz-IV-Empfänger Besorgungen und Erledigungen außer Haus und – 76% Aufgaben der Haushaltsführung und der Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken.

– 59% der Befragten leisten aber auch einfache Pflegetätigkeiten wie etwa Hilfe beim Ankleiden.

– 22% verrichten zudem schwierigere Pflegetätigkeiten wie beispielsweise Hilfe beim Umbetten.

Grundsätzlich müssen alle erwerbsfähigen Leistungsbezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie aber davon befreit werden. Bei Nicht-Pflegenden sind dies mit knapp 33 Prozent am häufigsten gesundheitliche Probleme. Bei pflegenden Hartz-IV-Beziehern ist der häufigste Grund mit 28 Prozent die Pflege Angehöriger, gefolgt von gesundheitlichen Einschränkungen mit 26 Prozent und Kinderbetreuung mit 20 Prozent. Dabei können mehrere Gründe gleichzeitig zutreffen. So kann es sein, dass Personen aus einem anderen Grund dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und sich erst danach für die Pflege eines Angehörigen entscheiden.

Pflegende Hartz-IV-Empfänger stünden, so Hohmeyer und Kopf, im Spannungsfeld zwischen Pflegetätigkeit und Arbeitsmarktbeteiligung. Einerseits werde der Pflegebedarf durch den demografischen Wandel steigen. Andererseits sei aus gesellschaftlicher Perspektive eine hohe Erwerbsbeteiligung erstrebenswert.

Zusammenfassend stellen die Forscherinnen fest:

– Mit dem demografischen Wandel wird der Pflegebedarf in Deutschland steigen. Daraus können sich vermehrt Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit ergeben. – Das gilt auch für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II). Sie sollen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber gut 7 Prozent der 15- bis 64-jährigen Personen in ALG II Haushalten pflegen Angehörige, und das teilweise mit erheblichem zeitlichen Aufwand. Dies könnte die Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit erschweren. „ I

– Insgesamt ist die Erwerbssituation der pflegenden und nicht pflegen den Leistungsbezieher ähnlich. Ungefähr ein Zehntel beider Gruppen ist erwerbstätig. Wenn allerdings Pflegende nach einer Arbeit suchen, streben sie seltener eine Vollzeitbeschäftigung an. „

– Bei ALG II Beziehern, die Angehörige pflegen, ist die Pflegetätigkeit der häufigste Grund, warum sie nicht nach Arbeit suchen müssen. A

– Aber auch gesundheitliche Einschränkungen und Kinderbetreuung spielen oft eine Rolle. Pflegende schätzen den Kontakt zu den Jobcenter Mitarbeitern ins gesamt ähnlich ein wie nicht pflegende Leistungsbezieher. Sie bewerten die Beratung jedoch als etwas weniger hilfreich als Nichtpflegende

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