Besonders vorsichtig sollte man auch sein, wenn man nach der Buchung die Nachricht erhält, die Reise wäre nicht erfolgreich gebucht worden. Bloß nicht sofort das Reiseformular erneut ausfüllen und die Reise nochmal buchen! Denn dann kann es sein, dass die erste Buchung trotz einer Fehlermeldung erfolgreich abgeschlossen wurde. In diesem Fall hätte man eine zweite beziehungsweise die gleiche Reise noch mal gebucht – und wird gleich doppelt zur Kasse gebeten.
Ist man schon in diese Lücke gestolpert, rät die Verbraucherzentrale folgendes: Um vor Gericht Recht zu bekommen, sind Belege das A und O. Damit steigert man die Chance, sein Geld wiederzubekommen. Deshalb ist es ratsam, bei Unstimmigkeiten den kompletten Vorgang der Reisebuchung zu dokumentieren. Dies kann zum Beispiel in Form von Screenshots der Webformulare passieren, die auf dem eigenen Computer gespeichert und im Streitfall als Beweis vorgelegt werden können. Oder man druckt die Seiten aus und hebt sie in einem Ordner auf.
Wem das zu kompliziert ist, der sollte sich nach einer Fehlermeldung per E-Mail an den Anbieter wenden und nachfragen, ob die Buchung geklappt hat und wie man sich weiter verhalten solle. Wird dann geraten, den Buchungsprozess noch einmal durchzuführen, ist man auf der sicheren Seite.