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Mehr Personal in bayerischen Pflegeeinrichtungen

In Bayern wurde jetzt mehr Personal für die Pflegeheime bewilligt. Foto: epd
In Bayern wurde jetzt mehr Personal für die Pflegeheime bewilligt. Foto: epd
Die Landespflegesatzkommission hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2013 eine Verbesserung des Personalschlüssels für die vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bayern beschlossen. Das meldet die Prerssestelle der AOK Bayern. Damit kann ab dem Jahr 2014 in der Pflege mehr Personal eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bayern bei bestehender Fachkraftquote den gestiegenen Herausforderungen an die Pflege noch besser gerecht werden und den Bewohnerinnen und Bewohnern „mehr Hände für die stationäre Pflege“ zur Verfügung stellen können.
Die bayerischen Pflegeeinrichtungen nehmen bei der personellen Ausstattung im bundesweiten Vergleich bereits einen vorderen Platz ein. Dennoch soll den veränderten Rahmenbedingungen durch eine spürbare Verbesserung der Personalausstattung Rechnung getragen werden. In den Pflegeeinrichtungen machen sich zunehmend die Auswirkungen der demographischen Entwicklung bemerkbar. So leben in Bayern etwa ein Drittel der pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Pflegebedürftige sind bei der Aufnahme ins Pflegeheim zunehmend älter bei gleichzeitig kürzerer Verweildauer. Auch werden sie oftmals schneller als früher aus dem Krankenhaus zurück in die Pflegeeinrichtung entlassen. Durch diese veränderte Pflegesituation ist die Arbeit in den stationären Pflegeeinrichtungen anspruchsvoller und belastender geworden. Mit dem neuen Personalschlüssel verbindet die Landespflegesatzkommission das Ziel, die Versorgungssituation in den Heimen zu verbessern und somit die hohe Qualität in der stationären Pflege in Bayern zu erhalten.
Die Landespflegesatzkommission ist ein Zusammenschluss aus allen Landesverbänden der Pflegekassen in Bayern, dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., allen bayerischen Bezirken als überörtliche Träger der Sozialhilfe sowie den Vereinigungen der Pflegeheimträger in Bayern und hat die Aufgabe, grundsätzliche Angelegenheiten von landesweiter Bedeutung betreffend das Pflegesatzwesen in der stationären Pflege in Bayern zu regeln.

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