Wer keine Telefon-Flatrate hat, kann durch die Sparvorwahlen beispielsweise bei Fern- oder Handygesprächen die Kosten gering halten. Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Vorwahlnummer konzentriert einzutippen, damit man nicht beim falschen Anbieter landet. Auch sollte man vor Gesprächsbeginn genau auf die Tarifansage achten: Stimmt der genannte Preis mit dem angekündigten überein? Bei Abweichungen oder Fehlen der Preisansage sollte das Gespräch beendet und die Vorwahl eines anderen Anbieters genutzt werden. Ist man vom Telefonwucher betroffen, sollte man der Telekom und dem Call-by-Call-Anbieter schriftlich mitteilen, dass man den überteuerten Betrag nicht akzeptiert. Die Verbraucherzentrale stellt dafür unter www.vz-nrw.de Vordrucke bereit.
Dass Nutzer nur anhand ihrer Telefonrechnung von der Abzocke erfahren haben, soll künftig nicht mehr vorkommen: Seit dem 1. August müssen die sogenannten Call-by-Call-Anbieter vor Beginn eines Telefonats den Preis pro Minute oder Gesprächseinheit ansagen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Ohne Ansage sei das gesamte Gespräch für den Nutzer kostenlos.