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Vorsicht vor sündhaft teueren Sparvorwahlen!

Dass eine Telefonfirma den Preis für eine Sparvorwahl immer wieder mal erhöht, daran hat sich der Verbraucher gewöhnt. Wenn sie allerdings über Nacht das Hundertfache vom Vortag verlangt, muss sie auch mit Ärger rechnen, wie sich jetzt bei der „Spar“-Nummer 010040 zeigte. Wer diese Zahlen vor der eigentlichen Telefonnummer eingab, musste auf einmal nicht mehr, wie gewohnt, zwei Cent pro Minute berappen, sondern wucherartige 1,99 Euro. Die Preiserhöhung kam ohne Vorankündigung und traf Tausende von Telefonkunden. Die Presse berichtete jüngst von einem Ehepaar, das für einige Ferngespräche mehr als 500 Euro zahlen sollte.

Mit einer Preisansage ist man auf der sicheren Seite! Foto: Morlok / Pixelio.de
Dass eine Telefonfirma den Preis für eine Sparvorwahl immer wieder mal erhöht, daran hat sich der Verbraucher gewöhnt. Wenn sie allerdings über Nacht das Hundertfache vom Vortag verlangt, muss sie auch mit Ärger rechnen, wie sich jetzt bei der „Spar“-Nummer 010040 zeigte. Wer diese Zahlen vor der eigentlichen Telefonnummer eingab, musste auf einmal nicht mehr, wie gewohnt, zwei Cent pro Minute berappen, sondern wucherartige 1,99 Euro. Die Preiserhöhung kam ohne Vorankündigung und traf Tausende von Telefonkunden. Die Presse berichtete jüngst von einem Ehepaar, das für einige Ferngespräche mehr als 500 Euro zahlen sollte.
Wer keine Telefon-Flatrate hat, kann durch die Sparvorwahlen beispielsweise bei Fern- oder Handygesprächen die Kosten gering halten. Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Vorwahlnummer konzentriert einzutippen, damit man nicht beim falschen Anbieter landet. Auch sollte man vor Gesprächsbeginn genau auf die Tarifansage achten: Stimmt der genannte Preis mit dem angekündigten überein? Bei Abweichungen oder Fehlen der Preisansage sollte das Gespräch beendet und die Vorwahl eines anderen Anbieters genutzt werden. Ist man vom Telefonwucher betroffen, sollte man der Telekom und dem Call-by-Call-Anbieter schriftlich mitteilen, dass man den überteuerten Betrag nicht akzeptiert. Die Verbraucherzentrale stellt dafür unter www.vz-nrw.de Vordrucke bereit.
Dass Nutzer nur anhand ihrer Telefonrechnung von der Abzocke erfahren haben, soll künftig nicht mehr vorkommen: Seit dem 1. August müssen die sogenannten Call-by-Call-Anbieter vor Beginn eines Telefonats den Preis pro Minute oder Gesprächseinheit ansagen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Ohne Ansage sei das gesamte Gespräch für den Nutzer kostenlos.

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