Unverzichtbar ist aus Sicht des VdK auch, dass zumindest das weitere Absinken des Rentenniveaus gestoppt wird: „Erforderlich hierzu ist vorrangig die Streichung der Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel. Ohne solch eine grundsätzliche Korrektur in der Rentenpolitik werden die Bestandsrentner auf immer niedrigerem Niveau zunehmend von der Lohnentwicklung abgekoppelt und müssen steigende Kaufkraftverluste hinnehmen“, erklärte die VdK-Präsidentin. Für viele Beitragszahler werde durch das sinkende Rentenniveau die zu erwartende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten 20 Jahren auf Grundsicherungsniveau sinken. Mascher: „Wenn man es bei dem sinkenden Rentenniveau belässt und nur durch eine Mindestsicherung oder Aufstockung Rentnern den Gang zum Sozialamt erspart, verliert die gesetzliche Rente jeglichen Leistungsbezug und damit ihre Legitimität als Pflichtversicherungssystem.“
Darüber hinaus fordert der VdK den Einsatz von geeigneten Instrumenten, um die in der Erwerbsphase liegenden Ursachen von Altersarmut zu bekämpfen. Zu diesen Instrumenten gehören laut Mascher die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns, die Eindämmung des prekären Arbeitsmarktes und verstärkte Anstrengungen der Betriebe und Rehabilitationsträger zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit. (Michael Pausder, Pressesprecher)
Hintergrundinformation des Sozialverbandes vdk zu den Einkommen aus Rente.
– Seit 2003 steigt die Zahl der Empfänger von Grundsicherung für Ältere und sinken die Rentenzahlbeträge für Neurentner.
– Wer heute in Rente geht, erhält sieben Prozent weniger Rente als ein Rentner vor zehn Jahren.
– Die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge bei Neuzugängen von Erwerbsminderungsrenten sind von 738 Euro im Jahr 2000 auf 640 Euro im Jahr 2010 zurückgegangen. Die durchschnittliche Abschlagshöhe bei Zugängen von Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2010 betrug 77,10 Euro.
– Gleichzeitig ist der Realwert der Rente gesunken. Während von 2001 bis 2010 die Preise um durchschnittlich 1,36 Prozent pro Jahr stiegen, wurden die Renten nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nur um 0,58 Prozent pro Jahr angepasst.
– Das Rentenniveau wird bis 2025 im Vergleich zu heute um etwa 10 Prozent sinken.
– Schon heute muss man 28 Jahre mit Durchschnittsverdienst arbeiten, um auf eine Rente über der durchschnittlichen Grundsicherung von 684 Euro monatlich (Wert für 2009) zu kommen. In 2030 werden hierzu bereits 33 Jahre notwendig sein.
– Rechnerisch ist ein Stundenlohn von zirka 10 Euro notwendig, um bei einer Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre eine Nettorente in Höhe von 684 Euro zu erreichen.
– Für 80 Prozent der Bevölkerung stellt die gesetzliche Rentenversicherung die zentrale Säule ihrer Alterssicherung dar.
Zwischen 2001 und 2006 stieg die Teilzeitquote von Frauen von 39,9 Prozent auf 45,8 Prozent. 2008 arbeiteten 46 Prozent der erwerbstätigen Frauen, aber nur 9 Prozent der erwerbstätigen Männer in einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Mehr als zwei Drittel aller Niedriglöhner sind Frauen. Der Anteil der niedrig bezahlten Frauen lag 2007 bei 29,3 Prozent gegenüber 13,8 Prozent bei den Männern. 2008 erhielten in der Privatwirtschaft Männer im Durchschnitt 19,50 Euro pro Stunde und Frauen 15,08 Euro. 86,3 Prozent aller Minijobber, wovon die Frauen die Mehrheit sind, erhalten einen Niedriglohn.