Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann. In dem Fall war der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Die Richter fanden, dass er dieses Recht hat.