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Umbau steuerlich

Umbau von der Steuer absetzen

Wer seine Dusche behindertengerecht umbauen lässt, kann die Kosten dafür in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung bei seiner Einkommensteuer geltend machen – auch ohne Pflegestufe. So hat es das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.

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