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Nachzahlungszinsen

Rentennachzahlung: Zinsen sind Kapitalerträge

Laut Bundesfinanzhof sind Zinsen auf Rentennachzahlungen als Kapitalerträge einzuordnen. Damit können Rentner mithilfe von Sparerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag ihre Steuerbelastung für solche Nachzahlungszinsen verringern, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.

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