Keine Unterhaltspflicht bei sinkendem Einkommen
Wenn sich die (wirtschaftliche) Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter ändert, spielt das auch für etwaige Unterhaltspflichten eine Rolle. So hat das Oberlandesgericht Koblenz jetzt entschieden, dass ein 78-jähriger nicht länger verpflichtet ist, Einkünfte aus seiner selbständigen Tätigkeit abzugeben. Der Mann hatte im Rahmen seiner Scheidung vor rund 10 Jahren eine notarielle Vereinbarung unterschrieben, die seiner ehemaligen Ehefrau 1.000 Euro im Monat zusprach.