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Kündigung aus Altersgründen

Keine Kündigung wegen „Pensionsberechtigung“

Das Bundesarbeitsgericht hat der altersdiskriminierenden Kündigung eine Absage erteilt. Dabei ging es um eine Arzthelferin, der in ihrer Kündigung darauf hingewiesen worden war, dass sie ja „inzwischen pensionsberechtigt“ sei. Die Richter hielten dies für einen Fall von Benachteiligung, der verboten ist.

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