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Immobilienbesteuerung

Erbschaftsteuer für Wohnrecht des Ehegatten

Der Bundesfinanzhof stellte in einem Urteil klar, dass die Zuwendung eines Wohnrechts nicht unter die Steuerbefreiung für Familienheime fällt. Im verhandelten Fall hatte ein Ehemann seiner Witwe lediglich ein lebenslanges Wohnrecht an der vormals gemeinsamen ehelichen Wohnung eingeräumt, diese jedoch an an die Kinder vererbt. Die Konsequenz: Das Finanzamt verlangte Erbschaftsteuer.

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