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hohe Mieten

Mietpreisbremse gilt seit 1. Juni – theoretisch

Um den exorbitanten Antieg der Mieten in bestimmten Gegenden zu beschränken, wurde die so genannten Mietpreisbremse beschlossen. Danach gibt es bei der Wiedervermietung von Wohnungen eine Preisobergrenze geben: Die Miete darf dann nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gilt die Mietpreisbremse nicht überall.

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