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Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ältere sollen zuschauen, wenn's brennt

Widersinniges von deutschen Gerichten: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass über 60-Jährige Vorläufig keinen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr leisten dürfen. Geklagt hatte ein 60 Jahre alter Mann, der Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist und 2007 für sechs Jahre zum Wehrführer-Stellvertreter berufen worden war. Seinen Antrag auf Verlängerung der aktiven Dienstzeit lehnte die Behörde für Inneres ab.

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Ältere sollen zuschauen, wenn’s brennt

Widersinniges von deutschen Gerichten: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass über 60-Jährige Vorläufig keinen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr leisten dürfen. Geklagt hatte ein 60 Jahre alter Mann, der Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist und 2007 für sechs Jahre zum Wehrführer-Stellvertreter berufen worden war. Seinen Antrag auf Verlängerung der aktiven Dienstzeit lehnte die Behörde für Inneres ab.

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