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Familienpflegezeit

Die meisten kennen Reglungen zur Familienpflegezeit nicht

Auch ein Jahr nach Einführung der neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf glaubt die große Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen nicht, dass sich Beruf und Pflege gut vereinbaren lassen. Nur sieben Prozent sind der Meinung, dies ginge gut. Ist das Gesetz noch nicht in der Erwerbsbevölkerung angekommen, wie eine repräsentative Erhebung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) behauptet?.

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Nur wenig Entlastung für Berufstätige

Der Fall ist nicht ungewöhnlich: Von einem Tag auf den anderen erkrankt die 80-jährige Mutter schwer und braucht Pflege. Und plötzlich sehen sich die berufstätige Tochter oder der berufstätige Sohn vor zunächst unlösbar scheinende Probleme gestellt. Wie können sie Beruf und Pflege unter einen Hut bringen? Wo bekommen sie Auskunft und Hilfe? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Diese Probleme stehen im Mittelpunkt einer Gesprächsrunde auf der Nürnberger Messe »Inviva« am 21. Februar. Wir haben vorab zwei Podiums-Teilnehmerinnen befragt.

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Entlastung für pflegende Angehörige im Arbeitsleben

Jeder Beschäftigte, der zu Hause einen Angehörigen pflegt, kann die Vorteile der Familienpflegezeit nutzen. Vorausgesetzt, die Pflegeperson verfügt mindestens über Pflegestufe 1. Ansonsten muss erst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Ob eine berufliche Auszeit für die Pflege im Anschluss daran gewährt wird, richtet sich nicht nach der Größe eines Unternehmens, sondern ist abhängig von der Kulanz des jeweiligen Arbeitgebers. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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