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Fahren

Wer schlecht hört, darf trotzdem Auto fahren

Schwerhörige Menschen dürfen trotz ihrer Einschränkung Auto fahren. Ihnen darf nicht einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Aktenzeichen 3 L 4/16.NW). Im Gegenteil: Schwerhörige udn Gehörlose seien in der Lage, durch besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, so die Richter.

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