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Entzug

Pflichtteilsentzug: Nur vier Sünden zählen!

Man kann die eigenen Kinder ohne weiteres enterben, indem man einfach im Testament andere Erben einsetzt und damit die gesetzliche Erbfolge aufhebt. Der Pflichtteilsanspruch der Kinder dagegen, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bleibt den Kindern (fast immer) – nur in vier Ausnahmefällen nicht. weiterlesen

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