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Arbeitsrecht-Berater

Pflegezeit kann nur ein Mal genommen werden!

Der Informationsdienst “Arbeitsrecht-Berater” aus dem Otto Schmidt Verlag weist auf ein Urteil hin, wonach das Recht der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege eines nahen Angehörigen von der Arbeitsleistung freizustellen sind, nur einmal in Anspruch genommen werden kann und danach erlischt. Selbst wenn die Pflegezeit die Höchstdauer von sechs Monaten unterschreitet.

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