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Unterschiede von Hospiz und Palliativversorgung

Foto: Diego Ortiz/Pixabay

Das Wort palliativ stammt vom lateinischen Substantiv pallium (Mantel, Überwurf) beziehungsweise dem Verb palliare (mit einem Mantel umhüllen, verbergen, schützen) ab. In der Medizin bedeutet der Begriff, einen schwerkranken Menschen schützend zu »umhüllen« und Symptome zu lindern, wenn Heilung nicht mehr möglich ist.

Unter Palliativversorgung versteht man die umfassende Betreuung von Menschen mit weit fortgeschrittenen Erkrankungen und begrenzter Lebenserwartung. Das Ziel ist es nicht, die Krankheit zu heilen, sondern belastende Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit durch medizinische, pflegerische und psychosoziale Maßnahmen zu lindern. Dabei werden eine hohe Lebensqualität sowie ein würdiges Sterben angestrebt.

Es handelt sich um eine ganzheitliche Behandlung, bei der der Schwerstkranke zusammen mit seinem Umfeld betrachtet wird. Sie ist nicht allein auf die medizinische Therapie ausgerichtet, sondern bezieht die individuellen Bedürfnisse und die der Angehörigen mit ein. Unheilbar kranke Patienten werden oft ambulant (zuhause oder im Heim) durch den behandelnden Arzt oder sogenannte SAPV-Teams (Teams für spezialisierte ambulante Palliativversorgung) versorgt.

Alternativ kann auch eine stationäre Versorgung im Krankenhaus oder in einem Hospiz erfolgen. Eine Palliativstation im Krankenhaus ist eine medizinische Einrichtung zur Akutbehandlung mit dem Ziel, schwere Symptome zu lindern und Patienten wieder zu stabilisieren. Ein Hospiz hingegen ist ein behüteter Ort für die letzte Lebensphase, in dem die Begleitung und würdevolle Pflege bis zum Tod im Vordergrund stehen.

Für die Aufnahme in ein Hospiz müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Arzt muss schriftlich bescheinigen, dass eine Indikation gegeben und die Betreuung in einem Hospiz notwendig ist. Ein wichtiges Kriterium: Der palliativ-pflegerische und/oder palliativ-medizinische Bedarf ist so hoch, die Symptome so stark, dass die Pflege zuhause oder im Seniorenheim nicht mehr sichergestellt werden kann. Fachleute sprechen von einer »hohen Symptomlast«, die vom Arzt auch schriftlich beschrieben werden muss. Weitere wichtige Faktoren, die in der Notwendigkeitsbescheinigung enthalten sein müssen: Der oder die Betroffene wünscht keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr, eine Behandlung im Krankenhaus ist nicht mehr nötig.

Text: alv

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