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Zu geringe Versicherungssummen

Kunden sichern mit einer Risikolebensversicherung (RLV) Hinterbliebene im Todesfall ab – wählen aber im Schnitt eine zu geringe Versicherungssumme. Durchschnittlich beläuft sich die Auszahlung im Todesfall des Versicherungsnehmers auf 148.550 Euro. Eine Beispielrechnung zeigt jedoch: Ein exemplarischer Durchschnittsverbraucher müsste seine Familie mit rund 426.000 Euro absichern, fand das Vergleichsportal Check24 heraus.
Den Lebensstandard der Hinterbliebenen sichern - das wollen viele. Doch meist reicht die Summe der Risikolebensversicherung dafür nicht aus. Foto: © epd-bild / Christian Ohde
Den Lebensstandard der Hinterbliebenen sichern – das wollen viele. Doch meist reicht die Summe der Risikolebensversicherung dafür nicht aus. Foto: © epd-bild / Christian Ohde

Kunden sichern mit einer Risikolebensversicherung Hinterbliebene im Todesfall ab – wählen aber im Schnitt eine zu geringe Versicherungssumme. Durchschnittlich beläuft sich die Auszahlung im Todesfall des Versicherungsnehmers auf 148.550 Euro. Eine Beispielrechnung zeigt jedoch: Ein exemplarischer Durchschnittsverbraucher müsste seine Familie mit rund 426.000 Euro absichern, fand das Vergleichsportal Check24 heraus.

Die durchschnittlich von CHECK24-Kunden beantragte Versicherungssumme liegt rund 65 Prozent (277.284 Euro) unter der rechnerisch benötigten Versicherungssumme eines durchschnittlichen Verbrauchers in Deutschland. Am größten ist die Unterdeckung in Nordrhein-Westfalen mit 68 Prozent (300.373 Euro). In Bayern ist der Unterschied zwar im Vergleich der Bundesländer am geringsten, liegt aber trotzdem noch bei 62 Prozent.

Dabei gibt es ausreichenden Todesfallschutz für die Familie bereits zu günstigen Preisen. Versichert der Beispielkunde die errechnete Versicherungssumme von 425.834 Euro, zahlt er für seine Risikolebensversicherung im günstigsten Tarif 24 Euro im Monat.

Verbraucher sollten ihre benötigte Versicherungssumme individuell berechnen und sich nicht allein auf Faustformeln, wie das drei- bis fünffache Jahresbruttoeinkommen, verlassen. Deutlich genauer bestimmen Verbraucher ihren Bedarf mit dem Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers, da dieses die tatsächlich entstehende Versorgungslücke im Todesfall darstellt.

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