Anzeige

Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kann

Über eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein.

Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, sorgt das für Kopfzerbrechen. Doch Mieter müssen nicht alles hinnehmen.. Foto: epd
Wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert, sorgt das oft für Kopfzerbrechen. Doch Mieter müssen längst nicht alles hinnehmen. Foto: epd

Über eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein.
Unwirksam ist ein Mieterhöhungsbegehren zum Beispiel, wenn das Datum oder die Unterschrift fehlen, nicht alle Mieter oder Vermieter in dem Schreiben genannt sind, die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet ist. Das gilt ebenso, wenn die letzte Forderung weniger als 15 Monate zurückliegt.
Stimmen die Formalien und begründet der Vermieter die geplante Mieterhöhung ausreichend, sollte man die Erhöhung inhaltlich überprüfen. Maßgeblich ist meist der ortsübliche Mietspiegel. Finden sich keine Anhaltspunkte, die gegen die Mieterhöhung sprechen, ist es sinnvoll, mit dem Vermieter zu verhandeln.
Bei einer Modernisierung dürfen die Vermieter zwar 11 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Die Mieter können sich aber wehren, wenn ein Haus luxussaniert werden soll. Und auch wenn eine Mieterhöhung wirksam ist, müssen sich Mieter nicht alles bieten lassen. Welche Regeln für eine Mieterhöhung gelten und wie man sich erfolgreich wehren kann, beschreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige
Anzeige

Aktuelle Beiträge

Skip to content