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Alter Führerschein gilt in der ganzen EU

In vielen Brieftaschen sind sie noch zu finden, die alten grauen oder auch rosafarbenen Führerscheine. Innerhalb der EU kann man damit bedenkenlos unterwegs sein, denn alle 28 EU-Länder haben diese Dokumente anerkannt. Trotzdem kann es manchmal Ärger mit der Polizei vor Ort geben. Die Verbraucherzentralen geben wertvolle Tipps.

Es muss nicht der neue Führerschein im Scheckkartenformat sein. Auch die "alten Lappen" sind noch gültig.  Foto: epd
Es muss nicht der neue Führerschein im Scheckkartenformat sein. Auch die “alten Lappen” sind noch gültig. Foto: epd
Auch wenn innerhalb der EU unterschiedliche Regelungen im Straßenverkehr gelten, haben sich alle 28 Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, nationale Führerscheine, die in einem der Länder gültig ausgestellt worden sind, anzuerkennen (EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG). Immer wieder wurden während der letzten Jahre bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein zu Unrecht beanstandet. Stellenweise mussten sogar Bußgelder bezahlt werden.
Die Europäische Kommission hat die gegenseitige Anerkennung aller in einem Mitgliedsstaat gültig erworbener nationaler Führerscheine vereinbart. Als Argumentationshilfe bei Polizeikontrollen im Ausland listet die Verbraucherzentrale den Wortlaut der Erklärung in folgenden Sprachen auf:
Bulgarisch, dänisch, deutsch, englisch, estnisch, finnisch, französisch, griechisch, italienisch, lettisch, litauisch, maltesisch, niederländisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, schwedisch, slowenisch, slowakisch, spanisch, tschechisch und ungarisch.
Autofahrern, die in EU-Staaten unterwegs sind und noch nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung – wichtig sind die Artikel 1 und 2 – mitzunehmen.
Überzeugt selbst die Vorlage der Kommissionsentscheidung die Polizei im Ausland nicht, wird man ums Zahlen einer Kaution kaum herumkommen. In diesem Fall sollte man darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben werden. Anschließend kann man mit Hilfe eines Anwalts den Versuch unternehmen, den Bescheid anzufechten. Die Höhe des Bußgeldes sollte allerdings den Aufwand lohnen.
ADAC-Mitglieder können im konkreten Fall ihrem Automobilclub den Bußgeldbescheid oder die Kautionsquittung vorlegen. Wer keinerlei Ärger riskieren und noch vor dem nächsten Urlaub seinen alten Führerschein für 24 Euro in ein EU-Dokument umtauschen möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Bearbeitungszeiten erkundigen. Je nach Wohnort kann die Wartezeit mehrere Wochen dauern.

Eine Antwort

  1. Also ich hatte bei Polizeikontrollen im Ausland bis jetzt auch mit meinem alten Führerschein keine Probleme. Allerdings würde ich trotzdem allen dazu raten, den Schein umzutauschen. Es kostet nicht viel Geld und man spart sich zumindest potentiell eine Menge Ärger.

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