Anzeige

Freie Arztwahl in Europa

Freie Arztwahl in Europa gilt im Grundsatz schon seit 2011. Seinerzeit hat das EU-Parlament den Weg freigemacht, sich im Ausland behandeln zu lassen. In diesem Jahr tritt eine weitere Richtlinie in Kraft.

Grenzenlose Medizin - mit Chancen und Risiken für Verbraucher. Foto: epd
Grenzenlose Medizin – mit Chancen und Risiken für Verbraucher. Foto: epd

Freie Arztwahl in Europa gilt im Grundsatz schon seit 2011. Seinerzeit hat das EU-Parlament den Weg freigemacht, sich im Ausland behandeln zu lassen. In diesem Jahr tritt eine weitere Richtlinie in Kraft.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/24/EU zu Patientenrechten und der grenzüberschreitenden Versorgung auf Länderebene sieht für EU-Bürger eine automatische Kostenerstattung für ambulante und mit Einschränkungen auch für stationäre Auslandsleistungen vor. Darüber hinaus sollen Patienten das Recht erhalten, sich über das Leistungsangebot in anderen EU-Ländern und über Ansprüche bei Behandlungsfehlern zu informieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content