Widerruf bei Verbraucherdarlehen
Viele Verbraucher sind unzufrieden mit ihrem Kreditvertrag. Sie möchten den Vertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umschulden oder ablösen. In solchen Fällen rät die Verbraucherzentrale Bayern, die Widerrufsbelehrung im Vertrag überprüfen zu lassen. „Dies gilt auch für neuere Kreditverträge etwa ab Juli 2010“, sagt Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern. „Auch dort haben wir Fehler in der Widerrufsbelehrung gefunden, die zur Rückabwicklung berechtigen“, so die Finanzjuristin weiter. Für Ratsuchende bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine Rechtsberatung zum Thema Widerruf von Kreditverträgen an.