Geldentschädigung kann nicht vererbt werden
Dass Schulden ebenso wie Vermögen vererbt werden können, wissen die meisten. Aber auch ideelle Rechte oder der Anspruch, ein Gerichtsverfahren nach dem Tod des Klägers fortzusetzen, gehen auf Erben über. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche werden allerdings nicht vererbt – auch nicht an Peter Alexanders‘ Sohn, wie der Bundesgerichtshof geurteilt hat.