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Taub

Wer schlecht hört, darf trotzdem Auto fahren

Schwerhörige Menschen dürfen trotz ihrer Einschränkung Auto fahren. Ihnen darf nicht einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Aktenzeichen 3 L 4/16.NW). Im Gegenteil: Schwerhörige udn Gehörlose seien in der Lage, durch besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, so die Richter.

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Hörgeräte unbedingt tragen

Unter Schwerhörigkeit leidet ab dem 60. Lebensjahr mehr als jeder Dritte. Mit 70 Jahren ist sogar mehr als jeder Zweite betroffen. Das liegt unter anderem daran, dass der Umgebungslärm in der Umwelt in den letzten 20 Jahren stark zugenommen hat und so der Hörverlust erst spät wahrgenommen wird. Oder gar nicht. Denn es gibt auch viele, die die Schwerhörigkeit ignorieren. Und das hat Folgen.

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