Wer schlecht hört, darf trotzdem Auto fahren
Schwerhörige Menschen dürfen trotz ihrer Einschränkung Auto fahren. Ihnen darf nicht einfach die Fahrerlaubnis entzogen werden, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Aktenzeichen 3 L 4/16.NW). Im Gegenteil: Schwerhörige udn Gehörlose seien in der Lage, durch besondere Umsicht, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, so die Richter.