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Pflegekosten Steuer

Heimkosten in voller Höhe von der Steuer absetzen

Eine Unterbringung im Seniorenstift ist oft teuer. Die Aufwendungen können aber steuerlich als sogenannte außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, denn sie entstehen bei einer krankheitsbedingten Heimunterbringung zwangsläufig. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie für sonstige Krankheitskosten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).

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