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für die Eltern zahlen

Elternunterhalt auch bei Kontaktabbruch Pflicht

Auch wenn Eltern und Kinder schon jahrzehntelang keinen Kontakt mehr haben, müssen die Kindern im Zweifelsfall für ihre Eltern aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof und sprach der Stadt Bremen rund 9.000 Euro zu, die nun ein heute 60-Jähriger nachträglich für die Heimunterbringung seines verstorbenen Vaters bezahlen muss. weiterlesen

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