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Falschparken

Zu hohe Abschleppkosten nicht zahlen

Ärgerlich: Einmal falsch geparkt, der Wagen ist weg, und um ihn auszulösen, sind horrende Abschleppkosten fällig. Das ist aber nicht rechtens, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Falschparker müssen dem Besitzer der Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten erstatten. Im verhandelten Fall ging es um 250 Euro. Weiterlesen

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