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E-Bike von der Kasse

Krankenkasse muss kein E-Bike zahlen

E-Bikes sind Alltagsgegenstände befand das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und hat entschieden, dass eine Krankenkasse einem Schwerbehinderten kein Fahrrad mit Elektrounterstützung (E-Bike) gewähren muss. Überdies sei das Radfahren als spezielle Art der Fortbewegung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht als Grundbedürfnis auf Fortbewegung anerkannt, so die Begründung.

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