Ab sofort: Krankenversicherung verzichtet auf Säumniszuschlag
Gute Nachricht für Menschen, die ihre Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen können: Versicherte mit Beitragsschulden und Nichtversicherte profitieren ab 1. August von einem gesetzlichen Schuldenerlass. Die Verbraucherberatung in Nordrhein-Westfalen gibt Tipps, wie man sich jetzt verhalten sollte.<a href=https://www.magazin66.de/2013/08/krankenversicherung/>weiterlesen</a>