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Pflegeversicherung: Sonderkündigung nach Pflegestufen-Reform

Ab dem 1. Januar 2017 werden aus den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade.Damitsoll die Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur hauptsächlich auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen sein, sondern geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig behandeln. Entsprechend passen auch die Versicherer ihre privaten Pflegezusatzversicherungen den neuen Pflegegraden an.

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