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Tiere können nicht erben – aber abgesichert werden!

Für viele ältere Menschen ohne Angehörige sind Hund, Katze oder Wellensittich treue Begleiter im Lebensabend – entsprechend groß ist deshalb die Sorge, das geliebte Haustier könnte nach dem Tod nicht gut versorgt sein. Bello per Testament zum Erben einzusetzen, ist aber keine Lösung: Weil ein Tier nicht rechtsfähig ist, kann es nach deutschem Erbrecht auch nicht erben. Ein klug gestaltetes und präzise formuliertes Testament kann trotzdem sicherstellen, dass es dem Haustier auch nach dem Tod von Herrchen oder Frauchen gutgeht. weiterlesen

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