
Wenn alles besprochen wurde und der Tag gekommen ist. Wenn ein Patient daheim auf seinem Lieblingsplatz sitzt, dem Arzt bestätigt, dass er bei klarem Verstand ist und er das Kommende wirklich will: Dann öffnet er das Rädchen zum Tropfer, lässt die tödliche Dosis eines Narkosemittels in seine Venen fließen. Und schläft für immer ein.
Warum gehen Menschen diesen Weg? Dr. Marion von Helmolt hat auf diese Frage eine Antwort: »Wir alle haben einen natürlichen Überlebenstrieb. Aber es gibt unumkehrbare Situationen und Lebensumstände ohne positive Perspektiven. Wenn man dann gut vorbereitet, friedlich und würdevoll gehen darf, kann sich der Tod richtig und sehr gut anfühlen.« Seit Anfang 2023 begleitet sie Menschen in deren letzten Lebensphase bis zum assistierten Suizid. Die erfahrene Anästhesistin und Intensivmedizinerin spricht darüber leidenschaftlich und voller Überzeugung. In der Diskussion über Sterbehilfe wird oft auf den Eid des Hippokrates von Kos verwiesen. Es gibt unterschiedliche Übersetzungen davon, was der berühmteste Arzt der Antike im 4./5. Jahrhundert als ethische Grundlage der Medizin formuliert haben soll. Überliefert ist unter anderem dieser Satz: »Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.«
Für Marion von Helmolt passen die Worte des alten Griechen nicht in die heutige Zeit. Sie orientiert sich an der im Jahr 1948 verabschiedeten und mehrfach aktualisierten Genfer Deklaration des Weltärztebundes. Diese fordert, dass Mediziner ihr Leben in den Dienst der Menschlichkeit stellen. Das Wohlergehen der Patienten sei oberstes Gebot. Was auch bedeuten könne, so von Helmolt, dass ein Leidensweg selbstbestimmt beendet wird. In diesem Sinne hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil vom 26. Februar 2020 festgelegt. Demnach gibt es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben in jeder Phase der menschlichen Existenz. Dieses beinhalte die Freiheit, hierfür die Hilfe Dritter zu suchen und in Anspruch zu nehmen.
Empathie, Klarheit und Respekt
Der Bundestag ist im Juli 2023 mit dem Versuch gescheitert, Sterbehilfe in Deutschland gesetzlich zu regulieren. Marion von Helmolt sieht ihr Handeln deswegen nicht in einer Grauzone. Der assistierte Suizid sei legal, sofern die vom höchsten deutschen Gericht im Urteil festgelegten Sorgfaltskriterien geprüft und eingehalten würden. Demnach muss nachvollziehbar belegt sein, dass Patientin oder Patient nicht zum Freitod-Entschluss gedrängt worden sind. Ihnen müssen medizinische Angebote und Versorgungs-Alternativen aufgezeigt worden sein. Die letzte Entscheidung muss selbstbestimmt und in einem Zustand uneingeschränkter Urteils- und Entscheidungsfähigkeit getroffen werden.
Empathie, Respekt und Klarheit nennt von Helmolt ihre persönlichen Leitlinien. Als Intensivmedizinerin habe sie erlebt, dass in einem Krankenhaus kaum Raum für eine zugewandte Begleitung an der Schwelle von Leben und Tod vorhanden sei. »Das habe ich immer als schweren Mangel empfunden.« 2022 sei sie auf das Angebot der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) aufmerksam geworden. Für diese habe sie nebenberuflich Sterbewillige und deren Angehörige betreut. Inzwischen ist sie Mitinitiatorin der Gesellschaft Voluntate mit Sitz in Nürnberg. Patientinnen und Patienten finden Marion von Helmolt über Zeitungsartikel, das Internet, bei ihren Vorträgen oder über Mund-zu-Mund-Propaganda. Praktisch keiner dieser Menschen, so die Sterbehelferin, komme gänzlich unvorbereitet. Wer sie kontaktiere, habe seine Situation bereits umfassend hinterfragt und sich mit dem Thema intensiv befasst.
Es gibt »Lebenssatte« und unheilbar Kranke
Die Sterbewilligen haben eines gemeinsam – und doch sind sie so verschieden wie das Leben selbst. Es gebe die »Lebenssatten«. Das seien hochbetagte, oft auch multimorbide Menschen, wie etwa die 92-jährige, fast blinde Seniorin. Diese habe gesagt: »Ich möchte auf keinen Fall ins Pflegeheim und in Abhängigkeit von anderen auf meinen Tod warten.« Die zweite große Gruppe seien unheilbar Kranke, so von Helmolt weiter. »Das sind meist Krebspatienten im palliativen Zustand oder Menschen mit unheilbaren neurologischen Erkrankungen, die ihren Leidensweg abkürzen wollen.« Ihre jüngste Patientin wurde nur 24 Jahre alt. Sie litt an den Folgen von Long Covid und konnte seit einem Jahr, nur abgeschottet von der Außenwelt in vollkommener Stille, Dunkelheit und Hilflosigkeit dahinsiechen. Eine Verbesserung ihres Zustandes oder eine Heilung waren ausgeschlossen. Ein assistierter Suizid kann auch der persönliche »Plan B« sein. Dadurch könnten bei den Betroffenen ungeahnte Kräfte freigesetzt und ein hilfreiches Sicherheitsgefühl entwickelt werden. Bei Menschen, die diese Option wahrnähmen, habe die Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung bis zum Lebensende oberste und unverhandelbare Priorität.
Wichtig ist es der Ärztin, die Angehörigen in einem Freitod-Begleitungsprozess mit ins Boot zu nehmen. Die Situation, dass eine ihnen nahestehende Person ihren Tod plane und ihr Sterbedatum festlege, wirke auf diese oft surreal. Hier liege aber auch die Chance für alle Beteiligten, zueinander zu finden oder offene Konflikte zu klären. Marion von Helmolt spricht sich dafür aus, dass engste Angehörige beim assistierten Suizid anwesend sind. »Es ist ein ganz großer Liebesbeweis, wenn man den loslassen kann, der losgelassen werden will.«
Zeit für Gespräche
Melanie Schuster hat diesen Weg als Angehörige erlebt. Ihre Mutter war nach 65 Jahren Ehe Witwe geworden. »Sie ist da ein Stück weit mitgegangen«, drückt es Schuster aus. Als die gesundheitlichen Probleme zweieinhalb Jahre später stärker wurden, habe sich die 85-jährige Frau für den assistierten Suizid entschieden und ihre Familie über diesen Plan informiert. »Im ersten Moment ist das schon ein Brett«, erinnert sich Melanie Schuster. Aber je länger sie sich mit dem Thema befasst habe, desto mehr habe sie sich damit versöhnt. Das letzte halbe Jahr habe sie mit ihrer Mutter tiefgehende Gespräche geführt.

»Wir haben Dinge besprochen, über die wir sonst nicht geredet hätten.« In den letzten Tagen vor dem Sterbe-Termin seien Gespräche mit Marion von Helmolt eine Hilfe gewesen. Vor dem letzten Schritt habe sie, so Melanie Schuster, dennoch auch Angst gehabt. Aber die gesamte Familie sei dabei gewesen und habe erlebt, wie sich ihre Mutter ganz klar für das Sterben entschieden habe. Sie habe ohne Zögern das Rädchen gedreht und sei mit einem Lächeln eingeschlafen. Melanie Schuster: »Für uns als Familie war es bei aller Trauer ein heller Moment.«
Die Organisation Voluntate ist nach dem lateinischen Wort für Willensfreiheit benannt. Sie berechnet für einen assistierten Suizid 7854 Euro inklusive Mehrwertsteuer. »Ja, es kostet viel Geld, aber das ist notwendig«, sagt Marion von Helmolt. Da Freitodbegleitung nicht als ärztliche Leistung anerkannt sei, müsse diese privat finanziert werden. Die Vorbereitungen sowie die Betreuung von Sterbenden und deren Angehörigen seien aufwändig. Keinesfalls solle der Entschluss zur Sterbehilfe von wirtschaftlichen Erwägungen beeinflusst sein. Menschen dürften nicht zum Freitod getrieben werden, weil Angehörige zum Beispiel befürchten, dass eine Erbschaft von den Kosten für die Pflege aufgezehrt wird. Und niemals, so die Medizinerin energisch, dürfte Sterbehilfe durch die Solidargemeinschaft finanziert werden, um dem steigenden wirtschaftlichen Druck wegen drohender hoher Behandlungs- und Pflegekosten vorzubeugen.
Gründe für ein »Nein«
Grundlegend dürfe es nur einen Maßstab geben: Den in jeder Hinsicht klaren Wunsch des oder der Sterbewilligen. »Dem 20-Jährigen, der sich wegen Liebeskummers von der Brücke stürzen will, muss anders geholfen werden. Hier ist Suizidprävention im Sinne von Krisenintervention gefragt.« Bestehe sicher eine schwerwiegende, relevante, psychische, dementielle oder Sucht-Erkrankung oder eine akute Lebenskrise, müsse sie eine Freitodbegleitung ablehnen. Das Logo von Voluntate, ein bunter Schmetterling, passe bestens zu ihrer Mission, sagt Marion von Helmolt. Dieser sei während seiner Metamorphose die meiste Zeit unsichtbar. »Am Schluss erscheint er in seiner schönsten Ausprägung und flattert davon.« Das Sterben sei bunt wie das Leben an sich.
Text: Klaus Schrage
Illustration: Marah Noack
Das sagt die Bundesärztekammer
Aus Sicht der Bundesärztekammer ist eine Mitwirkung an einem assistierten Suizid keine ärztliche Aufgabe. Dies ergibt sich aus der im Dezember 2024 veröffentlichten Stellungnahme der Standesorganisation zum Entwurf des bislang noch nicht beschlossenen nationalen Suizidpräventionsgesetzes.
Zitiert wird aus der Musterberufsordnung für ärztliche Berufe, wonach es Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten sei, Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Patienten, welche einen Sterbewunsch äußern, sei offen zu begegnen: »Das vertrauensvolle Gespräch über den Wunsch des Patienten, zu sterben oder sein Leben zu beenden, gehört zum Kern der ärztlichen Tätigkeit«, heißt es in der Stellungnahme. Die Mitwirkung am Suizid, auch durch das Verschreiben des notwendigen Betäubungsmittels, ist aus Sicht der Bundesärztekammer hingegen keine Verpflichtung für Mediziner.
Eine absolute Ablehnung des assistierten Suizids bedeutet dies aber nicht. Denn die Standesorganisation hat auch den folgenden Standpunkt veröffentlicht: »Es bleibt eine freie und individuelle Entscheidung, ob sich ein Arzt im konkreten Einzelfall entschließt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.« Und der 124. Deutsche Ärztetag hat bereits im Mai 2021 das berufsrechtliche Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Musterberufsordnung gestrichen. Text: kls
Beiträge des Themenschwerpunkts:
- Im ersten Beitrag erzählt eine 88-Jährige Nürnbergerin von ihrer Entscheidung für einen assistierten Suizid.
- Die Unsicherheit nach dem Urteil bleibt: Die Bundesverfassungsrichter haben zum Thema assistierter Suizid entschieden, aber die Politik handelt nicht
- Die Medizinerin Dr. Marion von Helmolt begleitet sterbewillige Patienten: »Der Tod kann sich richtig anfühlen«
- Viele Schritte führen zum begleiteten Suizid: Vor der tödlichen Injektion sind bürokratische Hürden zu nehmen
- Nähe schenken bis zum Schluss: Im Hospiz stehen die Bedürfnisse von Schwerkranken im Mittelpunkt
- Was ist der Unterschied zwischen Palliativversorgung und Hospiz?
- Jeder muss seine eigene Antwort finden: Gedanken über kulturelle Kämpfe, Moral und mutlose Politiker
- Hilfe zum, beim oder im Sterben? Darf der Mensch Gott ins Handwerk pfuschen?
- Das sagen Theologinnen und Theologen




