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Geschlechtergerechtigkeit auch für Ältere

Weltweit sind etwa 24 Prozent aller Frauen älter als 50 Jahre. Die Sozialorganisation HelpAge beklagt, dass gerade die Diskriminierung älterer Frauen immer noch nicht im Focus des politischen Handelns ist. Dabei verweist sie auf die Pläne der Europäischen Union, sich weltweit bis 2020 verstärkt für die Rechte der Frauen, insbesondere auch der älteren Frauen, einzusetzen.
Marie-Therèse Barurabe (80) am 02.03.2015 im Altenheim in Gihanga, etwa 25 Kilometer noerdlich der burundischen Hauptstadt Bujumbura.  Foto: epd
Marie-Therèse Barurabe (80) am 02.03.2015 im Altenheim in Gihanga, etwa 25 Kilometer noerdlich der burundischen Hauptstadt Bujumbura. Foto: epd

Pressetext von HelpAge:

Die EU hat sich mit ihrem neuen Gender Action Plan Ziele für die Jahre bis 2020 gesetzt. HelpAge kritisiert, dass die Diskriminierung älterer Frauen immer noch nicht ausreichend wahrgenommen wird. 24% der älteren Frauen weltweit sind aber über 50 Jahre.

Geschlechtergleichheit ist ein grundlegender Wert, der als Kernelement im Rechtsrahmen der EU verankert ist. Die EU vertritt die Grundsätze der Diskriminierungsfreiheit, Geschlechtergleichheit und Frauenförderung, sowohl innerhalb der EU als auch nach außen. Der Gender-Aktionsplan der EU (GAP) für 2016-2020 soll durch Gender-Mainstreaming, gezielte Maßnahmen und politischen Dialog konkrete Ziele für Mädchen und Frauen erreichen.

Das HelpAge EU-Netzwerk begrüßt, dass im GAP darauf hingewiesen wird, dass Geschlechterungleichheit oftmals mit anderen Ungleichbehandlungen, z.B. aufgrund von Alter oder Behinderungen einhergeht. Es ist ebenso wichtig, dass im gesamten GAP Bezug auf Frauen aller Altersgruppen genommen wird, u.a. was Sozialschutz (‚social protection floors‘) und Zugang zur Gesundheitsversorgung angeht. Der GAP geht jedoch weder explizit auf die speziellen Bedürfnisse älterer Frauen bei der reproduktiven Gesundheit ein, noch auf die Auswirkungen, die schädliche Praktiken wie die Genitalverstümmelung auf Frauen im Alter haben. Diese Bereiche werden bei Entwicklungsmaßnahmen häufig übersehen, und müssen weiter untersucht werden. Der GAP bezieht sich auch nicht durchgängig auf Frauen aller Altersstufen in Bezug auf die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Mädchen und Frauen, obwohl die Gewalt gegen ältere Frauen von der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen 2013 als dringliche Angelegenheit eingestuft wurde.

In ihrem Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2015-2019 verpflichtet sich die EU ausdrücklich, das Bewusstsein für die Rechte älterer Menschen und deren Diskriminierung in ihrer Außenpolitik zu schärfen. Sie hat sich außerdem der verstärkten Durchsetzung von Maßnahmen für Frauenrechte verschrieben, festgelegt in internationalen Verträgen und Rahmenwerken wie im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) oder in der Kairoer Erklärung zu Bevölkerung und Entwicklung und in der Aktionsplattform von Peking, die allesamt Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung und die vielfache Diskriminierung älterer Frauen empfehlen. Das ist wichtig, wenn man bedenkt, dass ältere Frauen in den meisten Ländern der Welt weiterhin bei der Implementierung dieser internationalen Regelwerke und der Berichterstattung darüber ignoriert und vernachlässigt werden.

Außerdem bekräftigte die EU bei der Erarbeitung der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDGs) ihre Unterstützung für Geschlechtergleichheit und die Förderung aller Frauen. Die EU steht nach wie vor voll und ganz hinter dem Grundsatz, niemanden von der Umsetzung der Agenda 2030 auszuschließen (‚leave no-one behind‘) und geht in zahlreichen Beiträgen zu dieser Diskussion speziell auf ältere Menschen ein.

Dazu hat HelpAge ein Positionspapier erstellt.

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