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IBAN-Pflicht für Privatleute

Ab 1. Februar 2016 müssen auch Privatleute statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN verwenden. Mit Kontonummer und Bankleitzahl erteilte Überweisungsaufträge werden nach Bankenbekunden nicht mehr ausgeführt.
Neue Formalien, die einzuhalten sind, gelten jetzt für Überweisungen. © epd-bild / Christian Ohde
Neue Formalien, die einzuhalten sind, gelten jetzt für Überweisungen. © epd-bild / Christian Ohde

Ab 1. Februar 2016 müssen auch Privatleute statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN verwenden. Mit Kontonummer und Bankleitzahl erteilte Überweisungsaufträge werden nach Bankenbekunden nicht mehr ausgeführt.

Alte Überweisungsträger mit Feldern für Kontonummer und Bankleitzahl können nicht mehr weiter genutzt werden. Wer noch Rechnungen zu bezahlen hat, die nur Kontonummer und Bankleitzahl ausweisen, sollte Kontakt mit dem Rechnungssteller aufnehmen. Die eigene IBAN ist auf den Kontoauszügen oder auf der ec-Karte zu finden.

Die IBAN (International Bank Account Number) wurde entwickelt, um die Vielzahl an nationalen Zahlungssystemen zu vereintlichen. Außerdem wurde ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) beschlossen, der die nationalen Zahlungssysteme seit 1. Februar 2014 ersetzt. Dadurch besteht seit zwei Jahren kein Unterschied mehr zwischen einer nationalen und einer europaweiten Zahlung.

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